Hundehaftpflichtversicherung: Schutz bei unberechtigten Schadensersatzforderungen

Hundehaftpflichtversicherung: Schutz bei unberechtigten Schadensersatzforderungen

ID: 389650

Da unternimmt man als Hundehalter schon alles Mögliche, um einen Schaden durch den Vierbeiner zu vermeiden - und doch geschieht es. Hier hilft die Hundehaftpflichtversicherung, denn wenn der Schadensersatzanspruch nicht gerechtfertigt ist, wehrt sie die Ansprüche ab.



Hundehaftpflichtversicherung: Schutz bei unberechtigten SchadensersatzforderungenHundehaftpflichtversicherung: Schutz bei unberechtigten Schadensersatzforderungen

(firmenpresse) - Eigentlich hat sich Ulrike Tanner über den Sturz ihrer Bekannten vor ein paar Wochen keine Gedanken mehr gemacht. Doch auf einmal bekommt sie Post von der Krankenkasse ihrer Freundin. Sie soll Auskunft geben zu den Ursachen, die zum Sturz geführt haben sowie die Daten ihrer Hundehaftpflichtversicherung übermitteln.

Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflichtversicherung.html

Was war eigentlich geschehen? Frau Tanner ist mit ihrer Freundin Frau Büscher im Wald spazieren gegangen. Mit von Partie war wie immer der Hund von Frau Tanner, der sich über reichlich Auslauf auch freut. Im Gespräch vertieft stolpert Frau Büscher über die Leine des Hundes und stürzt. Dabei bricht sie sich das Handgelenk. Die Krankenkasse von Frau Büscher möchte nun, dass die Hundehaftpflichtversicherung von Frau Tanner für die Kosten der Heilbehandlung aufkommt.

Frau Tanner ist in heller Aufregung und überlegt ihren Rechtsanwalt einzuschalten. Doch nach einem Telefonat mit ihrer Hundehaftpflichtversicherung kann sie sich erst einmal beruhigt zurücklehnen. Durch die Hundehaftpflichtversicherung wird zunächst erst geprüft, ob der Schadensersatzanspruch überhaupt berechtigt ist. Sollte sich daraus ein Rechtsstreit ergeben, führt die Hundehaftpflichtversicherung diesen auf eigene Kosten. Schließlich wird nicht jeder Anspruch sofort befriedigt, sondern im Zweifelsfalle gerichtlich geklärt, ob die Hundehaftpflichtversicherung überhaupt zahlen muss.

Daraus ergibt für Frau Tanner, dass bei einem Urteil zugunsten ihrer Hundehaftpflichtversicherung sie selber auch nicht mehr für den Schaden aufkommen werden muss. Denn durch das Verfahren mit der Hundehaftpflichtversicherung ist auch unter Berücksichtigung zivilrechtlicher Belange der Anspruch nicht aufrecht zu erhalten.

Allein die Umstände, dass jederzeit sich ein Dritter mit einem Schadensersatzanspruch an den Hundehalter wenden kann, ist die Hundehaftpflichtversicherung der wichtigste Schutz für Bello und Herrchen. Sollte sich der Anspruch als gerechtfertigt herausstellen, übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung den Schaden. Das ist vor allem von Bedeutung, wenn durch einen Biss ein Mensch verletzt wird oder es durch das ungestüme Wesen des Hundes zum Sturz einer Person mit Verletzungen kommt.



Wie sich in diesem Fall zeigt, muss nicht jeder Schadensersatzanspruch gerechtfertigt sein. Schließlich kann Bello nicht für alles Unheil verantwortlich gemacht werden. Dafür leistet die Hundehaftpflichtversicherung Unterstützung. Ein Anspruch wird zunächst geprüft und dann, sollte es Unstimmigkeiten geben, auch notfalls vor Gericht auf Kosten der Hundehaftpflichtversicherung abgewehrt.

Bildquelle: Dieter Schütz, www.pixelio.de

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Datum: 18.04.2011 - 13:01 Uhr
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