HOMBURGER-Gastkommentar für die 'Braunschweiger Zeitung'
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HOMBURGER-Gastkommentar für die "Braunschweiger Zeitung"
Organspenden sind ein essentiell wichtiges Thema in unserer Gesellschaft. Das Thema geht uns alle an. Jeder von uns kann durch eine Krankheit oder einen Schicksalsschlag plötzlich auf eine Organspende angewiesen sein. Durch eine Transplantation eines neuen Organs kann Leben gerettet werden. Während der Bedarf an Spenderorganen hoch ist, fristet die notwendige und wichtige Diskussion über dieses Thema leider oft nur ein Schattendasein.
Entscheidend ist, den Menschen zu vermitteln, dass sie nach ihrem Tod etwas für andere Menschen tun können. Ich schlage hierzu eine konsultative Volksbefragung vor. Dabei wird das Volk nach seiner Meinung zu einem bestimmten Vorhaben gefragt. Mit einer Volksbefragung könnte es gelingen, bei den Bürgerinnen und Bürgern die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen. Gegenstand der Volksbefragung könnte die Grundfrage sein, wie künftig mit Organspenden umgegangen werden soll, ob es eine freie Entscheidung oder eher eine Verpflichtung durch eine Widerspruchslösung geben soll. Das Ergebnis ist für den Gesetzgeber nicht bindend, aber ein wichtiger Wegweiser für die Vorbereitung einer Entscheidung. Der Gesetzgeber wird sich mit der wichtigen Frage auseinander zu setzen haben, ob jeder Deutsche verpflichtet werden soll, zu erklären, ob er im Falle seines Todes seine Organe spendet. Zu dieser Frage gibt es keinen feststehenden politischen Willen. Wie das Thema entschieden wird, ist offen. Die Organspende berührt tiefe persönliche, religiöse und ethische Überzeugungen. Dies gilt für die Abgeordneten ebenso wie für jeden Einzelnen. Diese Frage ist eine klassische Gewissensentscheidung.
Damit drängt sich förmlich auf, die Bürgerinnen und Bürger zu fragen, wofür sie sind. Denn eine Gewissensentscheidung, die die Abgeordneten treffen, ist nicht deswegen eine bessere oder schlechtere Entscheidung, nur weil sie von den gewählten Vertretern unseres Volkes getroffen wird. Jeder sollte überlegen, ob er bereit ist seine Organe zu spenden. Jeder sollte sich mit der Frage befassen, wie er sich zum Thema Organspende verhält. Diese Entscheidung ist höchstpersönlich, niemand kann sie einem abnehmen. Entscheidend ist, die Menschen wachzurütteln und zu sensibilisieren. Mit einer Volksbefragung zur Neuregelung des Rechts der Organspende gingen wir direkt auf unsere Bürgerinnen und Bürger zu, mit dem Ziel einen Beitrag zur Verbesserung der Spendenbereitschaft zu leisten und damit Not zu lindern.
Die Volksbefragung kann ein geeignetes Instrument sein, um den Dialog zwischen Politik und Bürgern neu zu beleben und um Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
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Datum: 18.04.2011 - 16:01 Uhr
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