Versicherungenöffnen geheime Liste
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"auffälligen" Versicherungsnehmern bereits seit 1993 auf einer
"schwarzen Liste". "Versicherungen wollen sich mit der Warndatei des
Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor
Betrügern schützen", erklärt Verbraucherschützer Dr. Jochen Weber von
der 1blick GmbH (www.1blick.de). Bisher war dieser Sachverhalt den
meisten Versicherten allerdings nicht bekannt. Dabei kann ein Eintrag
auf der Warnliste der Versicherer dazu führen, dass der Kunde von
anderen Gesellschaften nur einen teuren oder gar keinen Vertrag
erhält. "Schlechte Tarife oder andere Schwierigkeiten beim
Versicherungsabschluss sind die Folge eines Eintrags für den
Versicherungsnehmer", erklärt Weber. Nähere Informationen zum Thema
können Verbraucher unter www.1blick.de einsehen.
Nach mehreren Beschwerden von Verbraucherschützern sowie dem Bund
der Versicherten, wird die Blacklist jetzt transparent. Der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft teilt mit, dass
die Branche künftig die Datei als "transparente Auskunftsdatei"
führen möchte. "9,5 Millionen Einträge sind bereits in der Datei.
Bisher war Verbrauchern allerdings noch nicht klar, dass die Daten
über sein "Versicherungsverhalten" überhaupt über einen Zeitraum von
5 Jahren gespeichert werden. Damit wird die Blacklist ein Thema für
den Verbraucherschutz", erläutert Weber weiter.
Die Daten über Verbraucher werden in einem Hinweis- und
Informationssystem (HIS) gespeichert. Vermerkt werden können zum
Beispiel eine atypische Häufung von Schäden oder Risiken wie
gefährliche Berufe oder Vorerkrankungen. Im Prinzip ist HIS eine
Auskunftsdatei ähnlich der Schufa, die die Zahlungsfähigkeit von
Bankkunden für das Kreditgewerbe ermittelt. "Die Datenbank überprüft
Neukunden vor dem Abschluss ihrer Versicherung, bevor sie ihren
Versicherungsschutz erhalten. Wer auf der schwarzen Liste steht hat
also einfach Pech - ohne es zu wissen", so Weber. Die "transparente
Auskunftsdatei" sieht vor, dass Verbraucher künftig Informationen
über den Eintrag in der HIS erhalten können. Allerdings muss der
Verbraucher aktiv nachfragen. Eine Anfrage pro Jahr ist kostenlos.
1blick (https://1blick.de) ist das erste Verbraucherportal für
Finanzen, welches die Standards aus dem mit wissenschaftlicher
Unterstützung entwickelten Regelwerk der deutschen Finanznorm
(DEFINO) auszugsweise online umsetzt. Das 1blick-Portal für den
mündigen Finanzbürger bietet die verbraucherfreundliche und
kostenlose Möglichkeit eines produktunabhängigen Bedarfs-Checks, der
auch anonym erfolgen kann. Daneben schafft 1blick Kontrolle über die
eigenen Finanzen, sorgt für Weiterbildung und transparente Vergleiche
im Finanz- und Versicherungssektor im Internet.
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Datum: 19.04.2011 - 10:00 Uhr
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