Beluga-Strudel: Fallen Fondsanleger ins Wasser?
KWAG Rechtsanwälte berechnen drohende Verluste für Anleger
Den Berechnungen liegen 15 Mehrzweckfrachter mit 600 bis 700 TEU Containerkapazität (TEU=20-Fuß-Container) und bordeigenen Kranen zugrunde. Sie gehören überwiegend zu der E- und F-Serie der Belugaschiffe. Die Emissionshäuser sind HCI, Ownership, Elbe Emissionshaus, Bluewater, Nordkontor, Oltmann und andere. Die gegenwärtigen Charterraten sind entweder konkret bekannt oder wurden aus Schifffahrtskreisen mitgeteilt.
Das Ergebnis der Berechnungen ist für die Anleger mehr als deprimierend: Bei Fortbestehen der gegenwärtigen Charterraten bis zum Fondsende würden die Anleger durchschnittlich 67 Prozent ihrer gezahlten Einlage zuzüglich Agio verlieren. Die Schiffe fahren allerdings zum Teil in Mehrschiffsfonds, sodass eine Verlustkompensation innerhalb des Fonds möglich ist, wenn die Charterraten der anderen Schiffe dieser Fonds eine solche Kompensation ermöglichen. Um diese Verluste zu vermeiden, müssten die Charterraten während der Restlaufzeiten der Fonds um durchschnittlich 19 Prozent höher sein, als sie gegenwärtig sind. Um die prospektierten Ausschüttungen zu erreichen, müssten die Charterraten sogar um durchschnittlich 78 Prozent höher sein, als derzeit.
Doch damit noch nicht genug: Die Anleger müssen, um die verbleibenden 33 Prozent ihrer Einlage zu sichern, nach den Berechnungen zusätzlich noch durchschnittlich 33 Prozent ihrer Einlage vorübergehend in bar in die Fonds einzahlen, um diese vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren.
Die genannten Werte sind Durchschnittszahlen, sie sind von Schiffsfonds zu Schiffsfonds unterschiedlich, aber in keinem Fall positiv. Die geringste Verlustquote liegt bei 33 Prozent. Das bedeutet, dass ein Anleger, der 105.000 Euro investiert hat (inklusive 5 Prozent Agio), in diesem „günstigen“ Fall etwa 70.000 Euro zurück erhält. Im Durchschnitt werden aber nur 35.000 Euro zurückgezahlt.
„Interessierten Anlegern werden wir in den nächsten Tagen die einzelnen Daten für jedes der untersuchten 15 Schiffe auf der Homepage der KWAG Rechtanwälte zugänglich machen“, so Ahrens.
Die durchgeführten Berechnungen beruhen auf der Annahme, dass die Schiffe durchgängig zu der gegenwärtigen Charterrate beschäftigt sind. Diese Beschäftigung ist allerdings nicht sicher, da in der Hoffnung auf steigende Charterraten gegenwärtig eher kurzfristige Charterverträge für die Schiffe abgeschlossen werden, beispielsweise für 6 Monate. Daraus kann sich durchaus die eine oder andere beschäftigungslose Phase oder eine Beschäftigung zu schlechteren Bedingungen ergeben.
Steuerliche Betrachtung:
Der drohende Kapitalverlust wäre unter der in den Konzepten vorgesehenen Tonnagebesteuerung zudem nicht einkommensteuerlich berücksichtigungsfähig. Anders als bei der „normalen“ Besteuerung – hier wird grundsätzlich über die Gesamtlaufzeit die Differenz aus Kapitaleinsatz und -rückflüssen der Einkommensteuer unterworfen – ist bei der Tonnagebesteuerung im Gewinn-, aber auch im Verlustfall, der pauschale Tonnagegewinn zu erfassen.
Folgendes Beispiel verdeutlicht für den Verlustfall die steuerlichen Unterschiede (Kapitaleinsatz 105,0 TEUR; Kapitalrückflüsse 35,0 TEUR; Pauschaler Tonnagegewinn p. a. 100 Euro; Laufzeit 15 Jahre; effektiver Steuersatz 45 Prozent):
(1) Kapitaleinsatz 105,0 TEUR
(2) Kapitalrückflüsse 35,0 TEUR
(3)=(2)-(1) Kapitalverlust -70,0 TEUR
(4) Steuerlich anzusetzen
a) Regelbesteuerung 70,0 TEUR
b) Tonnagebesteuerung +1,5 TEUR
(5)=(4)*45% Steuereffekt
a) Regelbesteuerung +31,5 TEUR
b) Tonnagebesteuerung -0,7 TEUR
(3)+(5) Ergebnis nach Steuern
a) Regelbesteuerung -38,5 TEUR
b) Tonnagebesteuerung 70,7 TEUR
Die Anleger können damit unter Tonnagebesteuerung keine Abmilderung des Kapitalverlustes durch einen Steuereffekt erwarten. Vielmehr sind – wenn auch in geringem Maße – Einkommensteuern zu entrichten, obwohl tatsächlich ein Verlust erzielt worden ist.
Aktuelle Entwicklungen zu Beluga in der Facebook-Gruppe „Beluga Schiffsfonds - Informationen von und für Anleger“
http://www.facebook.com/home.php?sk=group_153048608087776.
Aktuelle Urteile und Nachrichten der KWAG auch unter http://twitter.com/KWAG_Recht und www.KWAG-Recht.de sowie weitere Neuigkeiten unter https://www.facebook.com/pages/KWAG-Rechtsanwälte/152923241431950. Fondsanleger informieren sich über Ausstiegsmöglichkeiten unter www.xing.com/net/fondsanleger.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft ist, als eine ausnahmslos auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei, mit dem eindeutigen Anspruch, bestehende Ungleichgewichte auf dem Kapitalanlagemarkt zu regulieren.
Die beiden Gründungspartner, Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen, sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht liegen unter anderem bei Medienfonds, Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, klassischen Wertpapieranlagen und Falschberatungen durch Anlagevermittler.
Zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit wurden mit positiven Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Partnerschaft gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse macht die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen auch zu einem verlässlichen Partner vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
Lise-Meitner-Straße 2
28359 Bremen
Tel.- Nr: 0421 5209 480
Fax- Nr: 0421 5209 489
bremen(at)kwag-recht.de
www.kwag-recht.de
Datum: 20.04.2011 - 16:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 391702
Anzahl Zeichen: 5227
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Walter Hasenclever
Stadt:
28865 Lilienthal
Telefon: 04298-468 312
Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.04.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 463 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Beluga-Strudel: Fallen Fondsanleger ins Wasser?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Borgmeier Public Relations (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).