Rheinische Post: Gratwanderung Kinderschutz
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Die Sportvereine und Jugendverbände haben recht mit ihrem Einwand,
dass die Forderung nach einem erweiterten polizeilichen
Führungszeugnis die Arbeit der Ehrenamtler erschwert. Es gibt dadurch
auch keine absolute Sicherheit vor sexuellen Übergriffen. Zudem ist
das Argument, dass sich unbescholtene Bürger unter Generalverdacht
fühlen könnten, schwerwiegend. Doch gegen diese neue Last fürs
bürgerschaftliche Engagement steht ein sehr hohes Gut: die
körperliche und seelische Unversehrtheit der Kinder, die den Vereinen
und Jugendeinrichtungen anvertraut werden. Kinderschutz ist in vielen
Bereichen eine Gratwanderung zwischen Aufmerksamkeit und Hysterie.
Die Arbeit am neuen Kinderschutzgesetz spiegelt das wider: Seit mehr
als zwei Jahren ringt mittlerweile die zweite Regierung mit den neuen
Paragrafen. Der Plan der Regierung, auch von Ehrenamtlern, die
regelmäßig mit Kindern arbeiten, eben jenes erweiterte polizeiliche
Führungszeugnis zu verlangen, ist richtig. Der Schutz der Kinder ist
bedeutender als die Unannehmlichkeiten, die Vereinen und Verbänden
dadurch entstehen. Die Übungsleiter in den Sportvereinen müssen
schließlich auch einen Übungsleiter-Schein vorlegen, für den deutlich
mehr Aufwand erforderlich ist als für die Beantragung des
Führungszeugnisses.
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Datum: 20.04.2011 - 20:44 Uhr
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