Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum "Warnschussarrest":
ID: 393736
Jugendlicher zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird, müsste er ins
Gefängnis. Ein tieferer Sinn lässt sich dahinter nicht erkennen.
Schließlich könnte der Angeklagte von vornherein und für jeden
nachvollziehbar zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Wirkungsvoller
für die Bestrafung von Jugendlichen ist ein anderes Instrument: das
beschleunigte Verfahren, bei dem die Strafe auf dem Fuße folgt.
Leider sind die Hürden für solche schnellen Prozesse immer noch sehr
hoch und in der Praxis selten anwendbar.
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Datum: 26.04.2011 - 18:18 Uhr
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Frankfurt/Oder
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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