CITY BKK wird geschlossen / Versicherte weiter abgesichert
ID: 398524
wird eine große gesetzliche Krankenkasse, die CITY BKK, geschlossen.
Die Schließung erfolgt zum 01.07.2011. Dies hat die zuständige
Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt (BVA), mit Bescheid vom
04.05.2011 verfügt. Schließungsgrund ist, dass die Leistungsfähigkeit
der CITY BKK nicht mehr auf Dauer gesichert sei (§ 153 Satz 1 Nr. 3
SGB V). Bei dieser gesetzlichen Krankenkasse arbeiten insgesamt 400
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin, Hamburg und Stuttgart,
die insgesamt rund 168.000 Versicherte betreuen.
Für die Versicherten der CITY BKK besteht kein Grund zur Sorge.
Die versicherungspflichtigen Mitglieder können noch bis zu zwei
Wochen nach der Schließung der CITY BKK in eine andere Krankenkasse
ihrer Wahl wechseln. Der neue Versicherungsschutz schließt sich
nahtlos an den bisherigen an. Das Mitglied und alle beitragsfrei
mitversicherten Familienangehörigen sind ab dem 1. Tag nach der
Schließung in der gewählten, neuen gesetzlichen Krankenkasse
versichert. Es besteht sofort ein Anspruch auf den gesamten
Leistungskatalog, ohne Anwartschafts- oder Wartezeiten.
Wählt ein Mitglied gar keine Krankenkasse oder lässt die
Zwei-Wochen-Frist verstreichen, meldet der Arbeitgeber das Mitglied
bei der Krankenkasse an, die vor der Mitgliedschaft bei der CITY BKK
die Versicherung durchgeführt hat. Ist diese nicht zu ermitteln,
wählt der Arbeitgeber eine neue Krankenkasse. Bei Beziehern von
Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II macht dies die
Bundesagentur für Arbeit und für Rentner der
Rentenversicherungsträger. Dadurch wird sichergestellt, dass auch bei
versäumten Fristen keine Lücken im Versicherungsverlauf entstehen.
Eine Ausnahme sind freiwillig versicherte Mitglieder. Sie müssen
ihren Wechsel innerhalb von drei Monaten selbst erklären, wenn sie im
System der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Wird diese Frist
versäumt und besteht für die Person keine anderweitige Absicherung im
Krankheitsfall, greift im Regelfall eine nachrangige
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit
ist auch in diesen Fällen für einen nahtlosen Versicherungsschutz
gesorgt. Solche Personen müssen sich an die Krankenkasse wenden, bei
der sie zuletzt vor der Schließung gesetzlich versichert waren.
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit dem Arbeitsentgelt
oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (49.950 EUR jährlich) sowie
freiwillig versicherte Beamte und Pensionäre dürfen das 3-monatige
Beitrittsrecht nicht versäumen, um ihren gesetzlichen
Krankenversicherungsschutz nicht zu gefährden.
Alle Verbindlichkeiten werden gezahlt
Auch die vielen Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie zum
Beispiel Krankengymnasten, Hilfsmittellieferanten, Kurkliniken,
Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken müssen sich keine Sorgen machen.
Nach der Schließung einer Krankenkasse werden - im Gegensatz zu
Insolvenzen bei Wirtschaftsunternehmen - alle Verpflichtungen
erfüllt. Für diese Verbindlichkeiten kommt dann die jeweilige
Kassenart, im Fall der CITY BKK das System der Betriebskrankenkassen,
auf.
Was genau mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CITY BKK
passiert, ist zurzeit noch offen.
Zur Historie der CITY BKK-Schließung:
Die CITY BKK hat ihre Überschuldung und die Zahlungsunfähigkeit
bereits im Jahre 2010 angezeigt. Hierzu ist der Vorstand einer
Krankenkasse nach § 171b SGB V verpflichtet, wenn entsprechende
Anhaltspunkte bestehen. Ausgangspunkt der Anzeigen war unter anderem,
dass die CITY BKK aufgrund ihrer überalterten Mitgliederstruktur in
den Hochpreisregionen Berlin und Hamburg nicht genug Mittel aus dem
Gesundheitsfonds erhält - hier werden lediglich die bundesweit
durchschnittlichen Morbiditätskosten ausgeglichen. Im weiteren
Verlauf wurde ein Sanierungskonzept erstellt und umgesetzt, dass
neben stark Kosten senkenden Maßnahmen im Verwaltungsbereich
insbesondere ein effektives Versorgungsmanagement für die
überdurchschnittlich älteren und leistungsbedürftigen Versicherten
der CITY BKK vorsah. Darüber hinaus hatte die Gemeinschaft aller
Betriebskrankenkassen eine finanziellen Hilfe in Höhe von 41 Mio. EUR
zugesagt. Auch der zum 1. Januar 2011 auf 15 EUR angehobene
Zusatzbeitrag konnte die angeschlagene Krankenkasse nicht retten. Im
Gegenteil: durch seine Erhöhung haben zusätzlich junge und gesunde
Mitglieder die CITY BKK verlassen.
Hintergrundinformationen zur Historie der CITY BKK:
Die CITY BKK ging am 1. Januar 2004 aus der Fusion der
Betriebskrankenkasse des Landes Berlin (BKK Berlin) und der
Betriebskrankenkasse Hamburg (BKK Hamburg) hervor. Mit Stuttgart kam
2005 ein weiterer Standort dazu - durch die Fusion mit den beiden
Betriebskrankenkassen BKK Bauknecht und BeneVita BKK. An den drei
Standorten betreute die CITY BKK zuletzt rund 168.000 Versicherte.
Pressekontakt:
Torsten Nowak (Pressesprecher),
Telefon (040) 29 808 - 2900
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Datum: 04.05.2011 - 09:57 Uhr
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