AWD begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Klarstellung des Anspruchs von Handelsvertretern auf Hilfsmittel
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Mit seinem Urteil vom 4. Mai 2011 hat der Bundesgerichtshof in
Karlsruhe ein deutliches Zeichen gesetzt. AWD begrüßt dieses Urteil
ausdrücklich, da nunmehr durch den BGH für alle Parteien eine
Klarstellung in diesem Bereich geschaffen wurde.
Erstmalig wurde dabei auf Ebene des höchsten deutschen Gerichtes
über die im Handelsvertreterrecht in Deutschland umstrittene Frage
entschieden, welche erforderlichen Materialien und Unterlagen nach §
86a HGB einem Handelsvertreter für die Ausübung seiner Tätigkeit
kostenfrei überlassen werden müssen.
Diese eindeutige Klarstellung fehlte bislang in Deutschland und
gilt nicht nur für den Finanzvermittlungsbereich sondern
branchenübergreifend für alle Bereiche, in denen Handelsvertreter für
ein Unternehmen vermittelnd tätig werden.
Hintergrundinformationen:
Mit rund 5.500 Beratern und rund 500 Repräsentanzen in 2010 ist
die AWD-Gruppe einer der führenden Finanzdienstleister in Europa für
die Beratung von Privathaushalten mit mittleren bis gehobenen
Einkommen. AWD bietet keine eigenen Produkte an, sondern kann bei der
Produktauswahl auf ein breites Produktportfolio führender
europäischer Hersteller zurückgreifen. Kernmärkte der AWD-Gruppe sind
Deutschland, Österreich, Großbritannien und die Schweiz. Zudem ist
AWD in ausgewählten Ländern der Region Zentral-/Osteuropa tätig.
Pressekontakt:
AWD Holding AG
AWD-Platz 1
D-30659 Hannover
Béla Anda
Chief Communication Officer
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (0) 511 90 20 -53 87
Mobil: +49 (0) 171 306 45 65
Fax: +49 (0) 511 90 20 -53 30
E-Mail: Presse@awd.de
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Datum: 04.05.2011 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Finanzwesen
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