Voßhoff: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung schwierig

Voßhoff: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung schwierig

ID: 398843
(ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch ein
Urteil zur Sicherungsverwahrung gesprochen. Dazu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea
Voßhoff:

"Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung hat sich auch
das Bundesverfassungsgericht wieder dazu geäußert. Nachdem das
Verfassungsgericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung in früheren
Entscheidungen stets als verfassungskonform bewertet hatte, war es
aufgrund der Rechtsprechung des Menschenrechtsgerichtshofs jetzt
gezwungen, eine neue Position einzunehmen.

Die Karlsruher Richter haben die Regelungen zur
Sicherungsverwahrung nun zwar insgesamt für verfassungswidrig
erklärt, weil sie den Abstand zwischen Strafvollzug und
Verwahrungsvollzug als nicht gewahrt ansehen. Bezüglich der
Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung, haben sie darüber
hinaus noch eine Verletzung des rechtsstaatlichen
Vertrauensschutzgebotes gesehen. Das Verfassungsgericht hat aber die
grundsätzliche Notwendigkeit eines solchen Rechtsinstituts als
Pendant zum liberalen deutschen Strafrecht mit seinen im
internationalen Vergleich eher geringen Strafen grundsätzlich
anerkannt. Deshalb sind die entsprechenden Vorschriften auch nicht
für nichtig erklärt worden, sondern für eine Übergangszeit weiter
anwendbar. Besonders gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter können
darüber hinaus weiterhin in Gewahrsam belassen werden, wenn sie an
einer psychischen Störung leiden.

Begrüßenswert ist dabei, dass das Bundesverfassungsgericht die von
der christlich-liberalen Koalition kürzlich verabschiedete Reform der
Sicherungsverwahrung mit dem Therapie- und Unterbringungsgesetz
offenbar als gangbaren Weg betrachtet, der auch die Anforderungen des


Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs erfüllt.

Es liegt nunmehr am Gesetzgeber, und zwar - wie Karlsruhe
ausdrücklich betont - an Bund und Ländern, bis zum 31. Mai 2013 zu
einer Lösung zu kommen, die den Anforderungen des Verfassungsgerichts
gerecht wird. Das wird insbesondere auch von den Ländern massive
Anstrengungen finanzieller und organisatorischer Art erfordern.
Insgesamt werden wir dabei darauf achten, dass das
Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung angemessen zur Geltung kommt."



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Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 04.05.2011 - 13:32 Uhr
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