Frankfurter Neue Presse: "Frankfurter Neue Presse" zu Sicherungsverwahrung:Überfällige Entscheidung
ID: 399222
die Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung, die seit 1998
unbegrenzt verlängert und auf Altfälle angewendet werden durfte,
waren bedenklich und politischem Populismus geschuldet. Zudem gibt es
auch andere Wege, Bürger zu schützen. Schon lange wird diskutiert,
das Strafmaß für Gewalttaten zu erhöhen und etwa sexuellen Missbrauch
nicht nur als Vergehen zu ahnden. Bisher gibt es Fälle von
Steuerhinterziehung, die höher bestraft werden als Gewalttaten. Die
Sicherungsverwahrung war angeblich das "notwendige Pendant" zum
liberalen deutschen Strafrecht. Doch vielleicht wäre es eher an der
Zeit, das Strafrecht zu ändern.
Pressekontakt:
Frankfurter Neue Presse
Chef vom Dienst
Peter Schmitt
Telefon: 069-7501 4407
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:




- Kommentar von Sabine Brendel">

ARIANE MÖNIKES" alt="Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Linkspartei fordert Erhöhung der Pendlerpauschale
In den Rachen der Ölmultis
ARIANE MÖNIKES">
Datum: 04.05.2011 - 19:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 399222
Anzahl Zeichen: 895
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Frankfurt am Main
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 225 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Frankfurter Neue Presse: "Frankfurter Neue Presse" zu Sicherungsverwahrung:Überfällige Entscheidung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Frankfurter Neue Presse (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).