Lausitzer Rundschau: Das Recht des Mörders Verfassungsgericht kippt Sicherungsverwahrungs-Gesetz

Lausitzer Rundschau: Das Recht des Mörders



Verfassungsgericht kippt Sicherungsverwahrungs-Gesetz

ID: 399308
(ots) - Sind sie nur noch weltfremd und verantwortungslos?
Erst die Täter, dann die Opfer, ist das neuerdings der Maßstab? Die
Karlsruher Verfassungsrichter werden sich diesen Zorn nach ihrem
gestrigen Urteil zur Sicherungsverwahrung zuziehen. Gemach.
Keinesfalls lässt das Gericht alle Sexualmörder morgen frei. Es
gewährt dem Gesetzgeber sogar eine großzügige Übergangsfrist, obwohl
die meisten Sicherheitsverwahrten genau genommen seit Mittwoch zu
Unrecht festgehalten werden. Karlsruhe verlangt aber, dass künftig
auch bei Schwerstverbrechern der Rechtsstaat eingehalten wird. Das
ist keine Prinzipienreiterei und keine Petitesse. Das Recht auf
Freiheit der Person, das die Verfassungsrichter mit der bisherigen
Form der Sicherheitsverwahrung massiv verletzt sehen, gehört zu den
unveräußerlichen Grundrechten. Sie sind die eigentliche Lehre aus
Diktatur und Nazi-Barbarei. An keiner Stelle dürfen sie aufgeweicht
werden. Die Sicherungsverwahrung war eine Erfindung der Nazis, bei
ihr wurde diese Lehre nicht gezogen. Im Gegenteil, sie wurde
Jahrzehnt um Jahrzehnt fortgeschrieben. Vom "Wegsperren, aber für
immer" des Gerhard Schröder bis zu der von den Ländern Bayern und
Baden-Württemberg durchgesetzten nachträglichen Verhängung wurde sie
nach Belieben noch verschärft, wann immer der Stammtisch danach rief.
Nebenbei wurden dabei weitere zentrale Grundsätze unseres
Rechtssystems verletzt, das Willkürverbot und das Verbot der
Doppelbestrafung. Damit ist nun Schluss. Trotzdem gilt: Viele Sexual-
und Gewaltstraftäter, die nicht therapierbar sind, sind Monster in
Menschengestalt. Die Gesellschaft muss vor ihnen geschützt werden.
Diese schwierige Sicherheitsabwägung halst Karlsruhe nun den
Politikern auf, die das Gesetz zu reformieren haben. Allerdings hat
das Gericht einige Kriterien formuliert. Das Wegsperren darf demnach


nur noch bei höchster Gefahr angeordnet werden und muss mit
Therapieangeboten verbunden sein. Abstandsgebot zur Strafhaft nennen
das die Richter. Freilich hätten sie ruhig auch ein Wort an die
eigenen Reihen richten dürfen. So wie die Sicherheitsverwahrung
häufig leichtfertig verhängt wurde, so wurden auch häufig ebenso
leichtfertig Täter mit entlastenden Psycho-Gutachten wieder auf ihre
nächsten Opfer losgelassen. Es fehlte und fehlt auf vielen Ebenen der
Justiz an Verantwortungsgefühl und Engagement für einen sachgerechten
Umgang mit Schwerstkriminellen. Es dürfte daher noch ein langer,
komplizierter und auch teurer Weg sein, bis sich hier ein neues
System etabliert hat, das verfassungsfest ist und zugleich den
Menschen Sicherheit gibt.



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Lausitzer Rundschau

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Datum: 04.05.2011 - 21:53 Uhr
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