Ungenutzte Wahlfreiheit / Kaum ein Patient besteht in der Apotheke auf seinem gewohnten Präparat, wenn er zuzahlen muss
ID: 399435
bezahlen, hat in der Apotheke seit Anfang 2011 mehr Wahlfreiheit. Er
bekommt dann auf Wunsch ein wirkstoffgleiches Medikament, das er
zunächst selbst bezahlen muss. Wer diese Möglichkeit in Anspruch
nimmt, kann anschließend einen Erstattungsantrag bei seiner Kasse
einreichen. Diese bezahlt ihm jedoch oft nicht einmal die Hälfte der
Kosten. "Wenn wir Kunden die Sachlage erklären, machen die meisten
einen Rückzieher", sagt Apotheker-Präsident Fritz Becker in der
"Apotheken Umschau". Letztendlich nutzten diese Wahlmöglichkeit, die
den Apothekern sehr viel Beratungsaufwand und Kundenärger eingetragen
hat, nur "mikroskopisch wenige", wie die AOK mitteilte.
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 5/2011 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
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Datum: 05.05.2011 - 08:00 Uhr
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