BaFin-Statistik: ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz erneut Branchenprimus
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BaFin-Statistik: ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz erneut Branchenprimus
Automobilclub mit niedrigster Beschwerdequote aller Versicherer
Die Beschwerdestatistik der BaFin gibt Aufschluss über die Qualität einer Versicherung. Sie gilt als Indiz für die Kundenzufriedenheit. Bei der BaFin kann jeder Versicherte, der sich von seiner Versicherung ungerecht behandelt fühlt, kostenfrei eine Reklamation einreichen. Die Aufsichtsbehörde fordert dann bei der Versicherungsgesellschaft eine Stellungnahme ein und versucht den strittigen Fall zu klären. In vielen Fällen erfolgreich: 2008 z.B. bearbeitete die BaFin rund 15 000 Reklamationen, fast jede dritte ging erfolgreich für den Verbraucher aus ? die Beschwerden über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz haben sich dagegen in den vergangenen Jahren allesamt als unbegründet herausgestellt.
Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz umfasst auch die Bereiche Freizeitsport und Reise. Abgedeckt sind deshalb zum Beispiel auch Streitigkeiten um Schmerzensgeld nach einem unverschuldeten Skiunfall oder Zoff mit einem Reiseveranstalter wegen einer Urlaubsbuchung. Die Deckungssumme liegt bei maximal 300 000 Euro. Der Schutz der gesamten Police gilt weltweit und grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung.
Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ist ein exklusives Angebot für ADAC Mitglieder. Die Police ist für einen Jahresbeitrag von 63,20 Euro (ein Fahrzeug) bzw. für 87,90 Euro (mehrere Fahrzeuge) in allen ADAC Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac.de/rechtsschutz sowie unter der Telefonnummer 01805/10 11 12 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 0,42 Euro/Min. aus Mobilfunknetzen) erhältlich.
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Jochen Oesterle
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Datum: 06.05.2011 - 02:15 Uhr
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