Unfallflucht / Zettel am Scheibenwischer reicht nicht aus / ADAC: Wer nach einem Parkrempler wegfährt, begeht eine Straftat
ID: 402404
Angaben des ADAC nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und
Adresse zu hinterlassen. Denn wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des
beschädigten Fahrzeugs zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht
Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen: Neben
einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg kann unerlaubtes Entfernen
vom Unfallort, wie es im Gesetz heißt, auch den Führerschein kosten.
Entscheidend dabei ist die Höhe des entstandenen Fremdschadens.
Bis zu 600 Euro wird das Verfahren meist gegen eine Geldauflage
eingestellt. Bei bis zu 1 200 Euro drohen ein Monatsgehalt
Geldstrafe, sieben Punkte in Flensburg und maximal drei Monate
Fahrverbot. Wird die 1 200 Euro Marke überschritten, ist die
Fahrerlaubnis sogar für mindestens sechs Monate weg. Wenn bei einem
Unfall Menschen zu Schaden kommen und sich der Verursacher vom
Unfallort entfernt, ist nicht mit Milde zu rechnen: Dann droht
Gefängnis. Neben diesen strafrechtlichen Folgen verliert der Fahrer
den Versicherungsschutz: die Kasko zahlt den eigenen Schaden nicht,
die Haftpflicht nimmt für den regulierten Fremdschaden bis zu 5.000
Euro Regress.
Um eine Straftat und die Folgen zu vermeiden, rät der Club, an der
Unfallstelle zu warten, bis der Fahrer des anderen Fahrzeugs kommt,
oder gleich die Polizei zu informieren. Wer kein Handy hat, sollte
mindestens 30 Minuten warten, ehe er zur Polizei fährt. Diese nimmt
den Unfall auf und benachrichtigt den Halter.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de
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Datum: 10.05.2011 - 10:09 Uhr
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München
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Auto & Verkehr
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