Erneut schallende Ohrfeige vom EuGH für Bundes- und Landesregierungen
ID: 403092
Erneut schallende Ohrfeige vom EuGH für Bundes- und Landesregierungen
"Der deutsche Gesetzgeber muss endlich aktiv werden und die bestehende Diskriminierung von Lesben und Schwulen beseitigen, indem er die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichstellt", so Barbara Höll zur heutigen Entscheidung des EuGH, der in seinem Grundsatzurteil die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gestärkt hat und eingetragenen Lebenspartnerschaften die gleichen Rentenansprüche wie Mann und Frau in einer Ehe zugesprochen hat. Die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
"Die Richter stellten zudem klar, dass die Gleichstellung rückwirkend zu erfolgen habe. Dies gilt für den Zeitraum ab dem 3.12.2003, dem Ablaufdatum der Umsetzungsfrist der entsprechenden EU-Richtlinie.
DIE LINKE fordert Bundesregierung und Landesregierungen auf, dieses Urteil zügig umzusetzen und betroffene Angestellte gleichzustellen. Die Ehe muss endlich auch für Lesben und Schwule geöffnet werden, denn nur so kann die rechtliche Diskriminierung beseitigt werden. Gleiche Menschen haben gleiche Rechte."
F.d.R. Beate Figgener
Kontakt:
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de





Zur neuen Führungsspitze der FDP" alt="Lausitzer Rundschau: Liberaler Intriganten-Stadl
Zur neuen Führungsspitze der FDP">
Datum: 10.05.2011 - 21:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 403092
Anzahl Zeichen: 1632
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 299 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erneut schallende Ohrfeige vom EuGH für Bundes- und Landesregierungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
DIE LINKE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).