Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte zu den aktuellen Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung.
ID: 404346
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodo(firmenpresse) - Grundsätzlich gilt: Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarfs, muss er dem Mieter eine seiner zur Vermietung freien Wohnungen zu vergleichbaren Konditionen anbieten. Manch eine Eigenbedarfskündigung kann so von einem Mieter noch abgewendet werden.
In einem im Mai 2011 veröffentlichten Urteil erweitert ein Gericht die Verpflichtung des Vermieters zum Anbieten freier Alternativwohnungen. Der Vermieter muss - so das Gericht - einem Mieter, dem er wegen Eigenbedarfs kündigen will, bereits vor Ausspruch der Kündigung eine freie Alternativwohnung anbieten. In dem konkreten Fall hatte der Vormieter vor der Eigenbedarfskündigung eine andere Wohnung in derselben Wohnanlage an einen anderen Mieter vermietet. Dies hätte der Vermieter nicht machen dürfen, da ihm im Zeitpunkt der Vermietung die Gründe für die Eigenbedarfskündigung (hier: Kinderwunsch und Aufnahme selbständiger Tätigkeit) bereits bekannt waren. Der Vermieter war deshalb zur vorgezogenen Anbietung der Ersatzwohnung verpflichtet.
Das Urteil geht einher mit einer Tendenz in der Rechtsprechung, die in letzter Zeit erleichterten Bedingungen für eine Eigenbedarfskündigung wieder zu erschweren. Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht so einfach, wie im Allgemeinen angenommen.
Fachanwaltstipp Mieter: Sollte Ihr Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, lohnt es sich jetzt, nicht nur nach freien Wohnungen des Vermieters zu forschen, sondern auch nach kürzlich abgeschlossenen Mietverhältnissen.
Fachanwaltstipp Vermieter: Dieses Urteil sollten Sie als ein Warnsignal verstehen. In dem Moment, in dem Sie Kenntnis von den Gründen Ihres Eigenbedarfs haben, sind Sie unter Umständen verpflichtet, anderweitigen Wohnraum zuerst an die Mieter Ihrer bevorzugten Wohnung anzubieten. Unklar ist bislang, ob die hier besprochene Entscheidung eine Einzelfallentscheidung bleibt oder ob sich andere Gerichte dieser Auffassung anschließen werden. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung muss hier genau beobachtet werden. Lassen Sie sich vor Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung von einem Fachmann beraten.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
Vermieten Sie Häuser oder Wohnungen? Haben Sie schon mal Ärger mit Mietern gehabt? Gibt es Probleme mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft? Speziell für solche Fälle bieten wir Ihnen einen besonderen Service.
-Beratungsservice
Wir beraten Vermieter und Verwalter in allen Fragen des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Nachbarrechts etc.
-Bonitätsauskünfte
Wir holen für Sie Bonitätsauskünfte über Ihre Mietinteressenten ein, bevor Sie die Mietverträge abschließen.
-Mietverträge
Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsentwicklung entwerfen wir rechtssichere Mietverträge und bereiten diese unterschriftsreif vor. Ferner prüfen wir Ihre laufenden Verträge.
-Zahlungskontrolle
Auf Wunsch überwachen wir taggenau die Zahlungen Ihrer Mieten, Betriebskosten und Kautionen und kümmern uns um die Beitreibung.
-Mietinkasso
Wenn ein Mieter seine Miete, die Betriebskosten oder die Kaution nicht pünktlich zahlt, übernehmen wir unverzüglich und konsequent die telefonische und schriftliche Beitreibung.
-Gerichtsverfahren
Wir vertreten Vermieter und Verwalter in Gerichtsverfahren in ganz Deutschland und darüber hinaus.
Für den Einen Lebensmittelpunkt und notwendiges Dach über dem Kopf, für den Anderen Investitions- und Renditeobjekt: Das "Wohnen zur Miete" ist durch ein Spannungsverhältnis gekennzeichnet, aus dem sich schwierige rechtliche Auseinandersetzungen entwickeln können. Dies nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen nicht immer leicht erkennen lässt, was Recht ist.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei
der Prüfung und rechtssicheren Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge,
der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen des Vermieters,
der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen des Mieters,
Mieterhöhungsverfahren,
Kündigungen des Mietverhältnisses,
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
der Optimierung geschäftlicher Abläufe zur Vermeidung juristischer Fallstricke.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Bredereck(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 12.05.2011 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 404346
Anzahl Zeichen: 5098
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 502 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte zu den aktuellen Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Bundesgerichtshof zum Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB bei Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks (Erwerbermodell) Die Ausgangslage: Teilt der Vermieter sein Eigentum und begründet an den einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum, s
Der Mindestlohn ist da ? was passiert mit Tarifverträgen und Arbeitszeitkonten? (Serie Teil 3) ...
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirku
Familienrecht-Serie: Das Kindeswohl als Maßstab bei Streit um elterliche Sorge - was heißt das? (Teil 3) ...
Streiten sich Eltern vor Gericht um die elterliche Sorge, dann ist für die Entscheidung des Gerichts das Kindeswohl erheblich. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was unter dem Begriff Kindeswohl zu verstehen ist. Rechtsanwalt Bredereck: Vater und Mutter wol
Weitere Mitteilungen von Bredereck&Willkomm
Pflegen darf nicht krank machen ...
"Gute Pflege steht und fällt mit motiviertem und qualifiziertem Pflegepersonal. Doch die Beschäftigten in den Pflegeberufen werden weit häufiger krank als Beschäftigte anderer Berufsgruppen. Es ist die Aufgabe der Politik, hier die Ursachen zu identifizieren und Lösungsansätze herauszua
Werbekampagne der EBS aus Steuergeldern finanziert - GRÜNE: Nicht vertretbar ...
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, dass die Werbekampagne der European Business School (EBS) "Wir sind Uni" aus Fördermitteln des Landes finanziert wurde. Das hat Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann in der heutigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses mitgete
AHRENDT: Vorstoß von Hahn zur Sicherungsverwahrung begrüßenswert ...
BERLIN. Zum Vorschlag des hessischen liberalen Justizministers Jörg-Uwe Hahn auch Sicherungsverwahrte aus anderen Bundesländern aufzunehmen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Parlamentarische Geschäftsführer Christian AHRENDT: Wir begrüßen den Vorschlag u
WISSING: Steuervereinfachung wird ein Erfolg ...
BERLIN. Zur heutigen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Steuervereinfachungsgesetz erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Volker WISSING: Die heutige Anhörung hat bestätigt, dass der Gesetzentwurf der Koalition ein wichtiger Schritt in Richtung




