Die Unterstützung der ärztlichen Niederlassungsgründung
ID: 404765
Mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in seiner eigenen Praxis wird es für den Arzt notwendig, als Unternehmer zu handeln. Die Bochumer Steuerberaterin Ute Marseille schildert, in welchen Bereichen hierbei die Unterstützung eines professionellen Beraters notwendig ist.
Im Rahmen einer Niederlassungsberatung muss sich der angehende selbstständige Mediziner zunächst darüber klar werden, ob die Gründung einer eigenen Praxis seine sinnvollste Handlungsalternative darstellt. Oft ist es günstiger, eine bereits erfolgreich wirtschaftende Praxis mit ihrem Patientenstamm zu übernehmen oder sich an Gemeinschaftspraxen und Versorgungszentren zu beteiligen. Dies schafft zusätzliche Sicherheit und senkt die notwendigen Investitionskosten in medizinisches Gerät.
Die eigene Niederlassung muss wirtschaftlich rentabel arbeiten, um dem Arzt sein Auskommen zu sichern, die Arbeitsplätze seiner Angestellten zu sichern und die Forderungen seiner Kapitalgeber zu bedienen. All diese Anforderungen machen es notwendig, ein leistungsfähiges Wirtschaftskonzept für die Praxis auszuarbeiten.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang eine realistische Standorteinschätzung. Die Vorschriften kassenärztlicher Vereinigungen sind ebenso zu beachten wie die demografische Entwicklung und Konkurrenzsituation vor Ort. Anhand dieser Faktoren wird das finanzielle Potential des gewünschten Standortes einschätzbar und es kann mit der Realisierung der eigentlichen Praxis begonnen werden.
Hier unterstützt eine professionelle Niederlassungsberatung den Arzt durch die Sicherstellung notwendiger finanzieller Ressourcen, die Einrichtungs- und Personalplanung sowie die Entwicklung eines rechtlich zulässigen Marketingkonzeptes, das in der Patientengewinnung hilft. In diesen Kontext fällt auch die Unterstützung von Praxisbewertung und –erwerb sowie die Fördermittelberatung, mit der günstige staatliche Finanzierungsquellen erschlossen werden können.
Anhand ihrer langjährigen Erfahrung in der Niederlassungsberatung weiß die Bochumer Steuerberaterin Ute Marseille um die speziellen Beratungsbedürfnisse von niederlassungswilligen Ärzten und bietet ihnen engagierte Unterstützung in allen Fragen der Existenzgründung.
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Steuerberaterin Ute Marseille
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44787 Bochum
Telefon: 0234 - 96431 31
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Email: info(at)steuerkanzlei-marseille.de
Homepage: www.steuerkanzlei-marseille.de
Datum: 12.05.2011 - 15:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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