Vermieter-Rechtsschutzversicherung:Ärger bei Kündigung und Partylärm
Es muss ja nicht immer gleich der Mietnomade sein, der einem Vermieter das Genick bricht. Auch anfangs kleine Streitigkeiten können eine gewisse Langatmigkeit entwickeln. Da ist es von Vorteil, wenn die Vermieter-Rechtsschutzversicherung hilft, das Kostenrisiko beim Rechtsstreit einzudämmen.
Vermieter-Rechtsschutzversicherung:Ärger bei Kündigung und Partylärm(firmenpresse) - Wer heutzutage eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss entweder ein dickes Fell haben oder sich mit einer Vermieter-Rechtsschutzversicherung gegen jegliche Kapriolen des Mieters absichern. Denn wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, hat in der Regel derjenige den längeren Atem, der auch in der Lage ist, einen Rechtsstreit notfalls auch vor Gericht auszutragen.
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Ein weitverbreiteter Irrtum unter Mietern ist, dass man vor dem Bezug der Wohnung noch vom Mietvertrag abspringen kann. Das ist mitnichten so, denn auch ein Mietvertrag ist ein Vertrag, der nach dem deutschen Recht einzuhalten ist. Diese Erfahrung musste auch ein Mieter machen, der sich kurz vor dem Bezug sich die ganze Angelegenheit noch einmal überlegt hat und stattdessen in einem anderen Ortsteil eine andere Wohnung gemietet hat. Sein erster Vermieter hat darauf bestanden, den Mietvertrag einzuhalten und die Kündigungsfrist zu achten. Denn schließlich findet er so schnell nun keinen neuen Mieter. Und die Kosten bei der Hausbank für die Finanzierung laufen auch weiter. Der Rechtsanwalt hat den sprunghaften Mieter nun über die Rechtslage aufgeklärt. Er muss den Mietvertrag ordentlich kündigen und ist bis zur Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung der Miete verpflichtet. Gut, dass es nicht noch zu einem Rechtsstreit vor Gericht gekommen ist. Dennoch ist der Vermieter zufrieden, dass die Kosten für die Rechtsberatung von seiner Vermieter-Rechtsschutzversicherung übernommen wurden.
Eine Party im Monat ist doch kein Problem, wird so manch ein feierfreudiger Mieter denken. Ein paar Leute einladen, einige Bierchen dabei und der Grill auf Balkon - so lässt es sich gerade während der warmen Jahreszeit gut aushalten. Doch hier liegt ein weitverbreiteter Irrglaube vor. Denn Rücksicht gegenüber den Nachbarn hat immer noch eine hohe Priorität. Unabhängig davon, ob man den Grill auf dem Balkon tolerieren kann oder nicht: Wesentlich kommt es darauf an, dass der Vermieter den Party liebenden Mieter in Regress nehmen kann. Sollten sich die Feierlichkeiten allzu oft ereignen und die dadurch sichtlich gestörten Nachbarn nehmen ihr gutes Recht in die Hand und greifen zum Instrument der Mietminderung, hat der Vermieter das Recht, sich diesen Ausfall vom Mieter, der für die Mietminderung verantwortlich ist, wieder zu holen.
Ab hier kann es bei einem Rechtsstreit richtig teuer werden. Beschallt hier ausgerechnet ein Mieter in der mittleren Etage seine Nachbarn, sind alle vom Lärm betroffen. Und ziehen die verstörten Nachbarn nun alle an einem Strang, sieht sich der Vermieter plötzlich herben Mietverlusten ausgesetzt. Ein Rechtsstreit wird hier zu einer langwierigen Angelegenheit. Die Vermieter-Rechtsschutzversicherung ist nun die einzige Möglichkeit, das Kostenrisiko des Rechtsstreits zu senken. Denn möchte der Vermieter den Ausfall von seinem Krach schlagenden Mieter einfordern, muss schon eine Menge an Zeugen und sogar Gutachtern aufgefahren werden, um die Ansprüche geltend zu machen. Ohne Vermieter-Rechtsschutzversicherung wird der eine oder andere Hausbesitzer an den Kosten und letztendlich an seinem überlauten Mieter scheitern.
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Datum: 13.05.2011 - 09:45 Uhr
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