Noerr LLP: Compliance rückt in den Mittelpunkt der Unternehmensorganisation - Siebter Compliance Day der Kanzlei Noerr
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Noerr LLP: Compliance rückt in den Mittelpunkt der
Unternehmensorganisation - Siebter Compliance Day der Kanzlei Noerr
DGAP-Media / 16.05.2011 / 16:23
Compliance rückt in den Mittelpunkt der Unternehmensorganisation - Siebter
Compliance Day der Kanzlei Noerr
München, 16. Mai 2011.
Nach den jüngsten Datenskandalen müssen sich alle Unternehmen die Frage
stellen, ob sie ihre gesetzlichen Pflichten bei der IT-Sicherheit
einhalten. Diese Forderung stellte jetzt der Münchner
Noerr-IT-Rechtsexperte Dr. Thomas Thalhofer anlässlich des Compliance Day
der Kanzlei in München. Zu der traditionellen Veranstaltung konnte Prof.
Dr. Thomas Klindt, Leiter der internationalen Noerr Compliance Group,über
200 Fachleute aus dem In- und Ausland begrüßen. Im Mittelpunkt stand neben
Compliance- und Haftungsrisiken auch die Bedeutung einer effizienten
Compliance-Organisation in internationalen Konzernstrukturen.
Compliance-Risiken beim Cloud Computing
Thalhofer beobachtet seit langem, dass Datenschutz und Datensicherheit bei
Einführung neuer und dem Ausbau bestehender IT-Systeme häufig nur eine
untergeordnete Rolle spielen. 'Der Diebstahl von Daten verursacht aber
nicht nur Reputationsschäden, sondern zieht enorme Kosten nach sich',
warnte Thalhofer. Noch größer sei die Gefahr beim Bezug von Software,
Infrastruktur und Datenbankkapazitätenüber das Internet im Rahmen des
Cloud Computing, bei dem nicht nur die Server eines Unternehmens, sondern
auch dieÜbertragungswege Risiken ausgesetzt sind und die Daten vieler
verschiedener Unternehmen auf einem Server liegen.
Die wesentlichen Risiken bei Compliance-Verstößen im IT-Bereich sieht
Thalhofer in Klagewellen von durch Datenverluste geschädigten Kunden sowie
einer möglichen persönlichen Haftung von Vorständen und Geschäftsführern
für dem Unternehmen durch Compliance-Verstöße entstandene Schäden.
Software-Lizenzen: Verwaltung ist Pflicht
Neben der Sicherheit beim Cloud Computing zählt das Lizenzmangement der im
Unternehmen eingesetzten Softwareprodukte zu den für IT-Verantwortliche
wichtigsten Compliance-Aufgaben, berichtete Prof. Dr. Joachim Schrey,
IT-Rechtsexperte bei Noerr in Frankfurt. Die Pflicht zur Verwaltung der
Lizenzen im Rahmen eines Managementsystems ergibt sich laut Schrey aus dem
Handelsrecht und der allgemeinen Risikomanagementverpflichtung der
Unternehmensführung und ist alles andere als ein Selbstzweck.
'Softwarehersteller fahnden konsequent nach unlizenzierten Versionen ihrer
Software und sichern sich die Möglichkeiten zur Lizenzüberprüfung im Rahmen
von Lizenz-Audits vertraglich ab', warnte Schrey. Verstöße gegen das
Lizenzverträgen zugrundeliegende Urheberrecht können zivil- und
strafrechtlich verfolgt werden.
Compliance und Finanzierungsverträge: Facherübgreifende Kontrolle
erforderlich
Dass das Thema Compliance heute zu den zentralen Fragen der
Unternehmensorganisation zählt, machte der gemeinsame Vortrag von Markus
Hammes, Treasurer bei der Phoenix Solar AG, und Noerr-Partner Sebastian
Bock deutlich, der sich mit dem Zusammenhang zwischen Compliance und
Finanzierungsverträgen beschäftigte. So habe die jüngste Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs zu Zinsswaps gezeigt, wie eng verzahnt Haftungsfragen
und Vertragsmanagement im Finanzierungsbereich seien. 'Umfassende
Vertragswerke für Unternehmenskredite, Anleihen oder Derivate fordern
fächerübergreifendes Monitoring von Treasurern, Rechtsabteilungen und
Rechnungswesen', sagte Bock.
Berichtswesen im Konzern: Haftungsfalle für Manager
Mit dem Thema Unternehmensorganisation beschäftigte sich auch Noerr-Partner
Dr. Laurenz Wieneke aus Frankfurt, der auf die Compliance-Risiken bei der
funktionalen Berichterstattung im Konzern hinwies. 'Bei fast allen
Unternehmensgruppen ist zu beobachten, dass die Berichtswege und die
gesellschaftsrechtliche Struktur nichtübereinstimmen', so umschrieb er das
Problem. 'Konzerne entstehen halt nicht am Reisbrett und gerade eine
stetige Optimierung der Prozesse führt häufig zu solchen
rechtsforminkongruenten Leitungsstrukturen.'
Welche Risiken das mit sich bringen kann, bekommen etwa Manager der zweiten
und dritten Ebene zu spüren, wenn eine ganze Unternehmensgruppe in
Schieflage gerät. Dann werden Geschäftsführer und Aufsichtsräte von
Konzernuntergesellschaften für Versäumnisse zur Verantwortung gezogen
werden, für die sie 'funktional' gar nicht zuständig waren. Corporate
Compliance hilft, angemessene Strukturen zu finden und solche Risiken zu
vermeiden.
Compliance-Managern droht Gefahr aus dem Ausland
Aber nicht nur Manager und Geschäftsführer sehen sich bei nicht
regelkonformem Verhalten zivil- und strafrechtliche Risiken ausgesetzt.
Auch den in vielen Konzernen speziell zurÜberwachung eingesetzten
Compliance-Managern droht häufig das Risiko der persönlichen Haftung. Dr.
Christian Pelz, Strafrechtsexperte bei Noerr in München, machte in seinem
Vortrag auf eine besondere Gefahr bei internationalen Konzernstrukturen
aufmerksam. So kann sich ein deutscher Compliance-Manager strafbar machen,
wenn eine Tätigkeit im Ausland erlaubt, nach deutschem Recht aber verboten
ist - zum Beispiel wenn ein in England legales Kundenbindungssystem nach
deutschem Recht unzulässige Regelungen enthält. 'Weißder deutsche
Compliance-Manager davon, macht er sich aufgrund einer Spezialität des
deutschen Rechts strafbar', sagte Pelz. Danach sind in Deutschland auch
Mitwirkungshandlungen an nach deutschem Recht verbotenen, aber im Ausland
begangenen Taten strafbar. Als Ausweg empfiehlt Pelz Konzernen, im Ausland
eigene Compliance-Verantwortliche zu benennen.
Matthias Schulte
PR-Manager
Assessor jur.
Noerr LLP
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Datum: 16.05.2011 - 16:23 Uhr
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