Das Schnee-Rentenmodell: Chancen für geschädigte Anleger?
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Erfurt, 17. Mai 2011. Nachdem die Schnee Gruppe (Lüneburg) 2009 mehr oder weniger still, heimlich und leise den Geschäftsbetrieb eingestellt hat, fragen sich auch heute noch Anleger, die in die sog. Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) des Unternehmens investiert hatten, wie sie wieder an ihr Geld kommen können. „Ein guter Weg dazu ist, dass die Anleger sich an die Vermittler halten, die diese Risikorente empfohlen haben“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. aus Erfurt.
Allerdings müsse auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche berücksichtigt werden. Grundsätzlich verjähren solche Ansprüche erst drei Jahre ab Kenntnis des Geschädigten von den anspruchsbegründenden Umständen. „Es bestehen deshalb noch Chancen für die geschädigten Anleger, Schadenersatz zu erhalten“.
Anleger, die Geld in Produkte der Schnee Gruppe investiert haben, können sich einer DVS-Arbeitsgruppe anschließen und ihre Unterlagen durch einen Vereinsanwalt prüfen lassen. Die Kosten für diese Mitgliedschaft betragen einmalig 59,50 Euro (inkl. MwSt.).
Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel dabei ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher kompetent, effektiv und konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.
Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.
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Datum: 17.05.2011 - 23:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.05.2011
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