Verkauf von Lebensversicherungen birgt Risiken – Verbraucherdienst e.V. informiert
Bis zu 200 % vom Rückkaufswert einer Lebensversicherung werden zum Teil für den Verkauf der Versicherungspolice von entsprechenden Unternehmen geboten. Verbraucherdienst e.V. empfiehlt, diese gut zu prüfen.

(firmenpresse) - In letzter Zeit bieten zahlreiche Gesellschaften potenziellen Interessenten den „Kauf“ ihrer Lebensversicherungen oder ähnlicher Vermögensanlagen an und lassen sich diese dann abtreten. Der Anleger (Verkäufer der Lebensversicherung) kann dabei meist zwischen verschiedenen Varianten der Zahlung des zunächst nicht ausgezahlten „Kaufpreises“ wählen.
In der Regel wird der „Kaufpreis“ dann über einen Zeitraum mehrerer Jahre in monatlichen Raten oder erst nach Ablauf von mehreren Jahren, teilweise nach Jahrzehnten, in einem Betrag ausgezahlt. Der Sache nach handelt es sich bei solchen Angeboten laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um eine „Vereinbarung zur Überlassung von Geld auf Zeit“ (d.h. eine Annahme rückzahlbarer Gelder im Sinne eines Einlagegeschäfts).
Um diese Art von Geschäft betreiben zu dürfen, ist in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Die BaFin hat in einigen Fällen diese Geschäftspraktiken bereits untersagt. Die jeweiligen Untersagungen sind auf der Internetseite der Bafin ( http://www.bafin.de/cln_161/nn_722596/DE/Verbraucher/UnerlaubteGeschaefte/unerlaubtegeschaefte__node.html?__nnn=true ) nachzulesen.
Wer bereits eine Ratenzahlung hinsichtlich der Auszahlung des Kaufpreises vereinbart hat, oder den Kaufpreis erst in ein paar Jahren vollständig erhalten wird, sollte sich über das Risiko bewusst sein. Denn im Fall mangelnder Bonität oder gar Insolvenz der aufkaufenden Gesellschaft liegt das Risiko beim Verkäufer.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass solche Gesellschaften grundsätzlich nicht von der BaFin beaufsichtigt werden, wie es z.B. bei Banken oder Versicherungen der Fall ist. Ob ein Unternehmen bei der BaFin gelistet ist, lässt sich unter diesem Link abfragen http://ww2.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do?RAP=-94b02a5%3A12ec87fc476%3A-2d43
Beispiel Anbieterliste für den Rückkauf von Lebensversicherungen
SAM Invest Management GmbH
http://sam-sachwert.de/index.html
UNITED INVESTORS Emissionshaus GmbH
www.united-investors.de
Goerke Finanzplanung
http://www.heaven11.net/Das_Doppelte.html
S&K Sachwert AG
http://www.tarifometer24.com/altersvorsorge/lebensversicherung-verkaufen/3866
RK-Vertriebsgesellschaft UG.
http://www.lv-aufkauf.de/
maklerassistenz.com GbR
http://www.maklerassistenz.com/
K&R Kredit & Rendite
http://www.krediteundrendite.com/Policenankauf.html
ACCENT Handels- und Vertriebsgesellschaft mbH
http://www.ahuv.de/
Verbraucherdienst e.V. setzt sich seit rund zwei Jahren erfolgreich für Verbraucherrechte der Mitglieder ein. Informieren – Beraten – Prüfen – Helfen – 0201 176790
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Haustürgeschäfte i.S.d. § 312 BGB,
Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Telekommunikationsverträge,
Time-Sharing-Verträge,
Finanzvermittlungsverträge,
Gewinnspiele,
Versendung unerwünschter E-Mails (Spam),
unrechtmäßige Abbuchungen.
Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.
Die Erreichung dieses Zwecks wird insbesondere durch die nachfolgenden Aktivitäten verwirklicht:
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die Unterbindung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 UKlaG durch geeignete Maßnahmen, erforderlichenfalls auch durch die Einleitung gerichtlicher Verfahren. Zu diesem Zweck strebt der Verein seine Anerkennung als qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 4 UKlaG an.





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Datum: 18.05.2011 - 13:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Essen
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Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.05.2011
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