Dittmar: Bundesregierung darf bei Homophobie nicht die Augen verschließen
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Dittmar: Bundesregierung darf bei Homophobie nicht die Augen verschließen
Noch heute ist Gewalt gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität trauriger Alltag. Von subtilen Anfeindungen bis hin zu öffentlichen Hinrichtungen reicht die Skala der homophoben Gewalttaten weltweit. In vielen Staaten stehen homosexuelle Handlungen unter Strafe. Erst in diesen Tagen wurde in Uganda darüber nachgedacht, Homosexualität mit der Todesstrafe zu ahnden. Die Bundesregierung hat hier ebenso wenig gehandelt wie bei der Bekämpfung von homophoben Straftaten in Deutschland. Sie verschließt die Augen, statt einzugreifen.
An einem Tag wie heute muss die Bundesregierung erneut aufgefordert werden, sich dem Kampf gegen Homophobie anzuschließen und sich zur vollständigen Anerkennung der sexuellen Vielfalt zu bekennen und international für das uneingeschränkte Zugeständnis des Menschenrechts auf freie Lebensgestaltung für homo-, bi- und transsexuelle Menschen sowie für die Anerkennung und Anwendung der Yogyakarta-Prinzipien zu kämpfen.
Aber auch in der Bundesrepublik muss gehandelt werden. Die Bundesregierung muss sich endlich der Forderung vieler SPD-geführter Bundesländer nach Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG um das Merkmal der sexuellen Identität anschließen, um dem Diskriminierungsverbot gegen homo-, bi- und transsexuelle Menschen Verfassungsrang zu verschaffen. Außerdem muss der Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz um das Problemfeld Homophobie ergänzt werden, sowie das Thema Akzeptanz von Homo-, Bi- und Transsexualität im Nationalen Integrationsplan und die Aufklärung hierzu in die Lehrpläne deutscher Schulen verankert werden.
Schaufensterpolitik reicht nicht aus ? es muss gehandelt werden, Frau Merkel!
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Redaktion: Tobias Dünow
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Datum: 18.05.2011 - 13:30 Uhr
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