3. Thüringer Praktikertagung zum Steuerstrafrecht: Das neue Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und seine Auswirkungen
Über 70 Experten treffen sich heute zum Meinungsaustausch in Erfurt
Erfurt, 18.05.2011 - Durch das am 02.05.2011 verabschiedete Schwarzgeldbekämpfungsgesetz sind die Voraussetzungen zur Abgabe einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige in Deutschland nochmals verschärft worden. Bis zuletzt war der Gesetzesentwurf in der Diskussion und unterlag wiederholten Änderungen.
Folgende Hauptthemen stehen im Fokus:
•Regelungen des neuen Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes
•Änderungen der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
•Rechtsfragen bei Hausdurchsuchungen
•Steuerhinterziehung trotz Kenntnis der Finanzverwaltung
Nicht erst seit dem spektakulären Steuerstrafverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG Klaus Zumwinkel und den durch die Verbreitung sogenannter Daten-CDs öffentlich bekannt gewordenen Steuerstrafverfahren werden in der öffentlichen Diskussion Stimmen laut, die eine Verschärfung des Steuerstrafrechtes fordern. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Schwarzgeld-bekämpfungsgesetz - vom 28.04.2011, veröffentlicht vor zwei Wochen am 02.05.2011, wurden die Voraussetzungen zur Abgabe einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige nochmals verschärft. Bis zuletzt war der Gesetzesentwurf in der Diskussion. Viele Betroffene haben noch bis Ende April 2011 kurzfristig Selbstanzeigen abgegeben.
Neu im Gesetz ist zum Beispiel ein zusätzlicher Strafzuschlag bei der Selbstanzeige von 5 Prozent zu den bisherigen Hinterziehungszinsen von 6 Prozent, wenn der Hinterziehungsbetrag 50.000 Euro übersteigt. Außerdem wurden die Möglichkeiten, wann überhaupt eine Selbstanzeige erstattet werden kann, erheblich eingeschränkt.
Für die Zukunft ist fraglich, wie die Berater und Bürger das Gesetz in Zukunft aufnehmen werden. Vorsitzender des Arbeitskreises RA Dirk Götze: „Ich gehe davon aus, dass in Folge der Verschärfung der Gesetzeslage zukünftig weniger Selbstanzeigen bei Steuerstraftätern zu erwarten sind“.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche und praktische Pflege und Fortbildung des deutschen Steuerstrafrechts, insbesondere durch
- Information von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Mitarbeiter der Finanzbehörden
- Durchführung von Vortragsreihen, Seminaren und Tagungen
- Förderung wissenschaftlicher Puplikationen über das Steuerstrafrecht
Herausgeber:
Thüringer Arbeitskreis Steuerstrafrecht
Vorsitzender RA Dirk Götze
Bahnhofstraße 3, 99084 Erfurt
Tel.: 03 61 / 511 50 712
Fax: 03 61 / 511 50 720
dirk.goetze(at)frh-erfurt.de
www.steuerstrafrecht-thueringen.de
Redaktion und Pressebetreuung:
PROFIL PR GmbH
Ansprechpartner: Dr. Volker Hagenauer
Cyriakstraße 27a, 99094 Erfurt
Tel.: 03 61 / 2 24 87 – 13 oder
0172 / 3 61 19 92
Fax: 03 61 / 2 24 87 - 17
hagenauer(at)profilpr.de
www.profilpr.de
Datum: 18.05.2011 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 408370
Anzahl Zeichen: 2393
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Vorsitzender RA Dirk Götze
Stadt:
Erfurt
Telefon: 03 61 / 511 50 712
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Messeinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 593 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"3. Thüringer Praktikertagung zum Steuerstrafrecht: Das neue Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und seine Auswirkungen "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Thüringer Arbeitskreis Steuerstrafrecht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von Thüringer Arbeitskreis Steuerstrafrecht
Das große Geschäft mit den kleinen Accessoires ...
(ddp direct) Grünheide, 18.05.2011 Vom beschaulichen Grünheide aus erobert die KATINKAS GmbH mit ihrem bunten Zubehör für Smartphones und Tablets die Welt. Nach Gründung der US-Tochtergesellschaft KATINKAS LLC, kümmert sich die neu gegründete KATINKAS Distribution GmbH ab sofort um das Gesch
Schon bei der Geburt an die Rente denken- mit Waldinvestments ...
Eltern müssen sich nicht nur um Erziehung und Wohlbefinden ihrer Kinder kümmern, sondern auch die finanzielle Sicherheit arrangieren. Und in diesem Zusammenhang ist selbst das Thema Altersvorsorge aktueller denn je: es vergeht kein Tag, an dem die Medien nicht über das Thema Altervorsorge bericht
Verkauf von Lebensversicherungen birgt Risiken – Verbraucherdienst e.V. informiert ...
In letzter Zeit bieten zahlreiche Gesellschaften potenziellen Interessenten den „Kauf“ ihrer Lebensversicherungen oder ähnlicher Vermögensanlagen an und lassen sich diese dann abtreten. Der Anleger (Verkäufer der Lebensversicherung) kann dabei meist zwischen verschiedenen Varianten der Zahlu
Restschuldversicherung: Abzocke oder notwendig? ...
Mönchengladbach, 18.05.2011 Mogelpackung oder notwendige Police? Diese Frage stellen sich zurzeit mehrere tausend Betroffene wenn es um eine Restschuldversicherung geht. Aufgrund des enormen Drucks der britischen Bankenaufsicht, zahlen nunmehr die Banken den Betroffenen insgesamt 9 Milliarden Pfun




