MONTRANUS Medienfonds: Erste Urteile gegen Helaba Dublin

MONTRANUS Medienfonds: Erste Urteile gegen Helaba Dublin

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MONTRANUS Medienfonds: Erste Urteile gegen Helaba Dublin
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Stuttgart, 18.05.2011 - Für Anleger der MONTRANUS Medienfonds gibt es gute
Nachrichten: Das Landgericht Stuttgart (Az. 8 O 381/10 - nicht rechtskräftig)
hat am 12.04.2011 als bundesweit erstes Gericht die Helaba Dublin zur
Rückabwicklung der Fonds MONTRANUS I und MONTRANUS II verurteilt. Nur einen Tag
später hat das Landgericht Potsdam (Az. 8 O 283/10 - nicht rechtskräftig) ein
weiteres Urteil gegen die Helaba Dublin hinsichtlich des Fonds MONTRANUS II
gefällt.

Kläger können von der Helaba Rückabwicklung verlangen

Die von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Kläger können von der
Helaba Dublin nunmehr die Rücknahme der Fondsanteile gegen Zahlung der
jeweiligen Einlage abzüglich der Ausschüttungen verlangen. Darüber hinaus muss
die Bank die eingelegten Gelder mit 5 % über dem Basiszinssatz verzinsen.
Außerdem haben beide Landgerichte entschieden, dass der Helaba Dublin keine
Ansprüche aus den Darlehen zustehen, die die Kläger zur Finanzierung der
Beteiligungen an dem Fonds MONTRANUS II aufnehmen mussten. Da die Finanzierungen
für die Beteiligungen an dem Fonds MONTRANUS I bereits zurückgeführt sind,
stehen der Helaba Dublin diesbezüglich ohnehin keine Ansprüche mehr zu.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Beide Landgerichte kamen zu dem Ergebnis, dass die von der Helaba Dublin im
Zusammenhang mit der jeweiligen Fremdfinanzierung verwendeten
Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Deshalb
habe die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, mit der Folge,
dass die Kläger die entsprechenden Willenserklärungen im Jahre 2010 noch wirksam


widerrufen konnten.

Hintergrund

2003 bis 2005 hatten vor allem Sparkassen ihren Kunden Beteiligungen an den
Medienfonds MONTRANUS I bis III des Initiators Hannover Leasing verkauft. Diese
drei geschlossenen Fonds haben zusammen ein Investitionsvolumen von über 700
Mio. ?; an ihnen sind mehr als 9.000 Anleger beteiligt. Alle drei Fonds
enthalten eine obligatorische Fremdfinanzierung, die von der Helaba Dublin zur
Verfügung gestellt wurde.

Ein zentrales Verkaufsargument war die steuerliche Absetzbarkeit der Einlage im
Beitrittsjahr. Die Finanzverwaltung hat 2009 jedoch mitgeteilt, dass sie wegen
der konkreten Ausgestaltung der so genannten "Defeasance Struktur" nur einen
deutlich geringeren Verlust der Fondsgesellschaften im jeweiligen Beitrittsjahr
anerkennt. Viele Anleger des MONTRANUS I erhielten deshalb in den vergangenen
Wochen geänderte Steuerbescheide, wonach sie erhebliche Steuernachzahlungen und
Verspätungszuschlägen zu leisten haben.

Die Fondsverwaltung hat zwar inzwischen mitgeteilt, das Hannover Leasing vor dem
Finanzgericht München einen Erfolg gegen die Finanzverwaltung erzielen konnte.
Diese Entscheidung erging aber nicht zu einem MONTRANUS Fonds; außerdem ist sie
nicht rechtskräftig. Es ist deshalb nur schwer einzuschätzen, ob dieser Erfolg
im Endergebnis auch positive steuerliche Auswirkungen auf die MONTRANUS Fonds
haben wird.
Wirtschaftlich laufen die Fonds jedenfalls enttäuschend. Nach den jüngst von der
Fondsverwaltung des MONTRANUS I bekannt gegebenen Zahlen liegen die variablen
Lizenzeinnahmen des Fonds 47 Mio. USD unter den prognostizierten Zahlen. Bei dem
Fonds MONTRANUS III liegt die Abweichung bei 60 Mio. USD und bei MONTRANUS II
sogar bei 76 Mio.USD.

Auswirkungen des Urteils

Für den Stuttgarter Rechtsanwalt Wolf von Buttlar, dessen Kanzlei die aktuellen
Urteile erstritten hat, haben die Entscheidungen generelle Bedeutung: "Die
Urteilbegründungen sind grundsätzlich auf alle Fälle übertragbar, in denen
Anleger die Fonds MONTRANUS I und II gezeichnet haben. Die von unserer Kanzlei
verfolgte Strategie der Anspruchsgeltendmachung hat sich bislang als richtig und
zudem als sehr erfolgreich erwiesen. Wir erwarten in den nächsten Wochen weitere
obsiegende Urteile für unsere Mandanten."

Frau Rechtsanwältin Anja Richter, die gemeinsam mit ihrem Kollegen von Buttlar
mehr als 300 MONTRANUS Anleger betreut, wertet die Urteile als weiteren
Etappensieg für die Anleger auf dem Weg zur erfolgreichen Durchsetzung ihrer
Rechte

Über von Buttlar Rechtsanwälte:

Die Stuttgarter Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte ist auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisiert. Sieben Juristen, darunter drei Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen
geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein
weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte
Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom
17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für
Anlegerschutz in Deutschland.

Kontakt:

von Buttlar Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Wolf von Buttlar und Rechtsanwältin Anja Richter
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Löffelstraße 44
70597 Stuttgart
Telefon: 0711-32091820
Fax: 0711-32091860
E-Mail:kanzlei@vonbuttlar.com
www.vonbuttlar.com


--- Ende der Mitteilung ---

von Buttlar Rechtsanwälte
Löffelstr. 44 Stuttgart Germany






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Datum: 18.05.2011 - 12:28 Uhr
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