Bei Berufstätigkeit im Freien Zeckenbisse dokumentieren / BGW: Infektionsfolgen können durch geset

Bei Berufstätigkeit im Freien Zeckenbisse dokumentieren / BGW: Infektionsfolgen können durch gesetzliche Unfallversicherung getragen werden

ID: 412478
(ots) - Zeckenbisse können zu schweren gesundheitlichen
Schäden führen. Zieht sich eine Erzieherin beim Kita-Ausflug, ein
Gärtner oder ein anderer Berufstätiger bei der Arbeit im Freien einen
Zeckenbiss zu, sollte dies unbedingt im Betrieb dokumentiert werden.
Wenn es später zu Folgeerkrankungen kommt und der Zeckenbiss
nachweislich während der Arbeit geschah, übernimmt gegebenenfalls die
gesetzliche Unfallversicherung die Organisation und die Kosten des
Heilverfahrens. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Sie selbst ist für
Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufe zuständig.

Zecken können die bakterielle Infektionskrankheit Borreliose und
in großen Gebieten Süd- und Mitteldeutschlands auch die
Viruserkrankung Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) übertragen.
"Wird die Zecke innerhalb eines Tages nach dem Biss entdeckt und
fachgerecht entfernt, ist das Infektionsrisiko noch relativ gering",
erläutert Dr. Frank Haamann von der BGW. "Dies sollte immer so bald
wie möglich geschehen, etwa mit einer Zeckenkarte oder einer speziell
dafür bestimmten Pinzette. Wer sich nicht zutraut, die Zecke selbst
zu entfernen, sollte einen Arzt aufsuchen."

Gegen die Borreliose gibt es keine Impfung, aber eine wirksame
Antibiotika-Therapie, die so früh wie möglich beginnen sollte. Ein
sicheres Zeichen für eine Borreliose ist die sogenannte Wanderröte,
die sich um den Zeckenbiss herum bildet. Dabei handelt es sich um
einen in der Größe zunehmenden Fleck, der sich im Lauf der Zeit
weiter ausdehnt und schließlich immer blasser wird.

Bei der FSME ist es anders: Hier gibt es keine spezielle Therapie,
dafür ist aber die Impfung ein wirksamer Schutz. Die BGW empfiehlt
Arbeitgebern, die Kosten für die Impfung von potenziell gefährdeten
Arbeitnehmern, die sich häufig im Freien aufhalten, zu erstatten.



Diese und weitere aktuelle Meldungen der BGW finden Sie unter
www.bgw-online.de im Pressezentrum.

Über uns

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für rund sieben Millionen Versicherte in
fast 630.000 Unternehmen zuständig und damit Deutschlands zweitgrößte
Berufsgenossenschaft.



Pressekontakt:

Sandra Bieler und Michael Muth
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14
E-Mail: presse@bgw-online.de

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Datum: 25.05.2011 - 08:45 Uhr
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