Baugewerbe: Energieeffizienz konsequent steigern
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- CO2-Gebäudesanierungsprogramm bei mind. 2 Mrd. Euro verstetigen
- Ersatzneubau in die Förderung einbeziehen
- Höhere Anreize durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
setzen
In einer Stellungnahme zum sog. Sechs-Punkte-Papier der
Bundesregierung fordert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
die Bundesregierung auf, jetzt die Weichen zu einer beschleunigten
Sanierung des Gebäudebestandes richtig zu stellen. "Denn," so der
Präsident des ZDB, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein heute in Berlin,
"nur wenn unsere Gebäude ordentlich saniert sind und damit deutlich
weniger Primärenergie verbrauchen, kann die Energiewende und der
damit verbundene Umstieg auf erneuerbare Energien gelingen." Dazu
gehört nach Auffassung des Spitzenverbandes der deutschen
Bauwirtschaft, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf mind. 2
Mrd. Euro erhöht und verstetigt wird. Denn "schwankende Fördermittel
wirken sich negativ auf die Planungs- und Investitionssicherheit
privater Investoren aus". "Nachrichten über nicht ausreichende
KfW-Mittel für die energetische Sanierung verunsichern Hauseigentümer
und veranlassen diese, an sich geplante energetische Investitionen
aufzuschieben." So der ZDB-Präsident.
Um die anspruchsvollen Energieeffizienzsteigerungen des
Energiekonzepts umzusetzen, ist der Bestandsersatz als eine Form der
Modernisierung oft sinnvoller als die reine Sanierung. Dieser wird
bislang nicht eigenständig gefördert. Er sollte aber als eine
Variante der Sanierung und Modernisierung auf alle in der Sanierung
und Modernisierung einsetzbaren Fördermöglichkeiten, wie z.B.
Darlehen und Zuschüsse der KfW wie auch mögliche Sonderabschreibungen
angewendet werden können, wenn auf einem bisher bereits von einem
Wohngebäude genutzten Grundstück nach dem Abriss ein neues,
energieeffizientes Wohngebäude errichtet wird.
Für private Investoren entscheidend dürften aber steuerliche
Anreize sein. Das deutsche Baugewerbe fordert daher eine
Klimaschutzabschreibung analog zum Denkmalschutz einzuführen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Energieeinsparung nach der
Modernisierung das Neubauniveau der jeweils geltenden
Energieeinsparverordnung erreicht. Nur bei einer Sanierung, die
sowohl die Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Kellerdecke und Dach) wie
auch die Heizanlage berücksichtigt, kann die gewünschte
Energieeffizienzsteigerung erzielt werden.
Die Einführung einer erhöhten AfA im Wohnungsneubau für
gewerbliche Investoren kann an die Unterschreitung der Höchstwerte
der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung geknüpft werden.
Hinsichtlich der Abschreibungsmethode soll Wahlfreiheit bestehen, ob
die Klimaabschreibung in den ersten 8 Jahren in Anspruch genommen
oder die verdoppelte lineare Gebäude-AfA in Höhe von 4 % gewählt
wird. Eine umfassende Sanierung des Gebäudes führt dazu, dass
Anschaffungs- und Herstellungskosten entstehen, die über die gesamte
Nutzungsdauer des Gebäudes mit momentan 2 % linear abgeschrieben
werden. Durch die Neuregelung einer AfA in Höhe von 8 % sollen die
Kosten einer energetischen Modernisierung mit 8 % abgesetzt werden
können.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Datum: 25.05.2011 - 12:56 Uhr
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