Reverse Charge Verfahren wird ausgeweitet
ID: 415903
In einem neu zu fassenden Artikel 6 § 13b wird der Wechsel der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen geregelt. Voraussetzungen sind eine Steuerbemessungsgrundlage von mindestens 5000 Euro und der Leistungsempfänger muss Unternehmer oder eine juristische Person sein.
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Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.
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Datum: 30.05.2011 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Finanzwesen
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