Bundesrat beschließt Feuerwehrführerschein
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Bundesrat beschließt Feuerwehrführerschein
heine sollen so schnell wie möglich erteilt werden können", so der Innenminister.
Auf maßgebliche Initiative Bayerns wurde im Jahr 2009 der sogenannte "Feuerwehrführerschein" für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen geschaffen. Für das Führen solcher Einsatzfahrzeuge genügt danach eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung. Für Bayern war das allerdings von vornherein nur ein erster Schritt. Eine Regelung auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Gespanne war mit dem damaligen SPD-Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee aber nicht zu machen. Im Sommer 2010 hat Bayern dann erneut eine Bundesratsinitiative ergriffen, um den "Feuerwehrführerschein" auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie auf Fahrzeugkombinationen auszuweiten. Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat den bayerischen Gesetzesvorschlag weitgehend aufgegriffen und in den Bundestag eingebracht. Dort wurde er im Dezember 2010 beschlossen.
Auch beim neuen Führerschein soll die Schulung und Ausbildung, wie bereits bei Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen, in die Hände der Verbände gelegt werden. Wegen der gesteigerten Anforderungen an das Führen eines Fahrzeuges bis 7,5 Tonnen soll die Ausbildungsdauer aber länger sein als bei Fahrzeugen bis 4,75 Tonnen (dort 4 Einheiten a 45 Minuten). Herrmann: "Ich weiß die Ausbildung bei unseren Feuerwehren und Hilfsorganisationen in den besten Händen. Sie sind sehr verantwortungsbewusst und legen größten Wert auf eine gute Ausbildung. Mit dem neuen Führerscheinen werden wir die Einsatz- und Leistungsfähigkeit unserer Helfer dauerhaft sichern."
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Datum: 31.05.2011 - 21:00 Uhr
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