Bundesverwaltungsgericht weist Revision von bwin e.K. gegen Internetverbot der bayerischen Glücksspielverwaltung zurück / Gültigkeit der DDR-Lizenz für das Gebiet der ehemaligen DDR bestätigt
ID: 417764
beschlossenen teilweisen Internetöffnung durch die Länder für Zukunft
nicht mehr relevant
bwin bereitet Verfassungsbeschwerde vor
Mit einer Entscheidung von heute hat das Bundesverwaltungsgericht
einen Revisionsantrag der bwin e.K. gegen eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Ansbach vom 09. Dezember 2009 zurückgewiesen.
Gleichzeitig hat das Gericht die Gültigkeit der DDR-Lizenz für das
Gebiet der ehemaligen DDR bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte zwei Untersagungsverfügungen
der Regierung von Mittelfranken vom Frühjahr 2009 gegen Dr. Steffen
Pfennigwerth als Inhaber der bwin e.K. bestätigt. Diese untersagen
der bwin e.K. die Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von
Glücksspielen im Internet für Bayern. Pfennigwerth kündigte an, dass
er auf Grund seiner verletzten Grundrechte eine Verfassungsbeschwerde
gegen die Entscheidung einreichen werde. Das Bundesverfassungsgericht
hatte bereits in der Vergangenheit eine Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben, die einem Inhaber einer
DDR-Gewerbegenehmigung die Vermittlung von Sportwetten verboten
hatte.
Dr. Pfennigwerth hatte bereits im August 2009 auf Grund der
Vielzahl unterschiedlicher Entscheidungen in den einzelnen
Bundesländern seine Sportwettenvermittlung eingestellt. Für Dr.
Pfennigwerth wird die heutige Entscheidung daher keine unmittelbaren
Konsequenzen haben.
Bereits im September 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH)
entschieden, dass das deutsche Glücksspielmonopol-unionswidrig sei,
und Deutschland entsprechende Vorgaben für eine kohärente
Glücksspielgesetzgebung gemacht. Die Vereinbarkeit der heutigen
Entscheidung mit den Vorgaben des EuGH wird in den nächsten Tagen
analysiert werden.
Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber bwin e.K., sagte: "Die
Entscheidung ist vor dem Hintergrund der von den Bundesländern
bereits verabschiedeten teilweisen Öffnung des Internets mit einem
neuen Glücksspielstaatsvertrag und der bereits erfolgten
Angebotseinstellung der bwin e.K. ohne praktische Relevanz. Die
Zukunft der deutschen Glücksspielregulierung wird nicht juristisch,
sondern aktuell mit den Beratungen der Länder zum neuen
Glücksspielstaatsvertrag politisch entschieden.
Internet-Gaming-Angebote sind in Deutschland Marktrealität. Wir
appellieren an die Bundesländer, entsprechend der Vorgaben des EuGH
eine kohärente Glücksspielregulierung zu schaffen, die diesen
Marktgegebenheiten Rechnung trägt."
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten am 6. April Eckpunkte
verabschiedet, auf deren Grundlage in diesem Sommer ein neuer
Glücksspielstaatsvertrag beschlossen werden soll, der ab dem 1.
Januar 2012 in Kraft treten würde.
Pfennigwerth betonte, dass bereits der aktuelle
Glücksspielstaatsvertrag gezeigt hätte, dass Sportwettenmonopole und
Online-Verbote nicht funktionieren. Mit ihnen seien weder die
staatlichen Regulierungsziele erreicht noch die Verbraucher geschützt
worden. Stattdessen sei ein gigantischer Schwarz- und Graumarkt
entstanden, der sich jeder staatlichen Kontrolle entzieht. In
Deutschland werden im Sportwettenbereich rund 95 Prozent der Umsätze
von Anbietern ohne Lizenz getätigt, der Branchenumsatz betrug alleine
in diesem Bereich 2009 rund 7,8 Milliarden Euro.
Eine Umsetzung der von den Ministerpräsidenten vorgestellten
Eckpunkte wäre genauso wie das in Deutschland auslaufende
Monopolmodell zum Scheitern verurteilt. Ein Abgabensatz von über 16
Prozent auf die Einsätze bei der Sportwette lässt keine Möglichkeit
zu, ein wettbewerbsfähiges Produkt anzubieten. Damit würden die
Eckpunkte das Ziel, den Spieltrieb zu kanalisieren sowie den
Spielerschutz und Manipulationen zu bekämpfen, glatt verfehlen. "Von
einem regulierten Markt profitieren der Staat und Verbraucher
gleichermaßen. Nur so können staatliche wie private Anbieter unter
strengen Auflagen und unabhängiger Kontrolle Zugang zum Markt
bekommen. Es ist der einzige Weg, den bestehenden Schwarzmarkt zu
beseitigen und die Konsumenten effektiv zu schützen", so
Pfennigwerth. bwin appelliere an die Länder, den Beispielen
zahlreicher EU-Mitgliedstaaten wie Italien und Frankreich zu folgen,
die ihre Märkte kontrolliert geöffnet hätten, und auch in Deutschland
eine marktgerechte und EU-rechtskonforme Glücksspielregulierung
umzusetzen.
Über bwin e.K.:
Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von
Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. An dem
Unternehmen ist die bwin.party digital entertainment plc. mit 50
Prozent atypisch still beteiligt. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die
Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs, die Bereitstellung von
sicheren Wettangeboten sowie eine effektive Prävention vor
Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist
bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der
Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Pressekontakt:
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
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Datum: 01.06.2011 - 15:30 Uhr
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