Deutsch-luxemburgische Einigung in Steuerfragen von Grenzgängern
ID: 417781
Kern dieser Vereinbarung ist die sog. ?Bagatellregelung?. Diese besagt, dass wer bis zu 19 Tage außerhalb Luxemburgs arbeitet, diesen Lohnanteil nicht in Deutschland versteuern muss.
Wird diese 19-Tage-Grenze überschritten werden allerdings Steuern fällig, und zwar auch rückwirkend für die ersten Tage.
Nicht behandelt wurden Fragen nach der Besteuerung von Abfindungen sowie Freistellungstagen.
In diesen Bereichen beanspruchen sowohl Deutschland als auch Luxemburg das Besteuerungsrecht, da es gerade hier um erhebliche Steuerbeträge geht.
Einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema und den Folgen für Grenzgänger finden Sie hier: http://www.wfeb.de/newsarchiv/?newsId=178
Zusätzlich hat der WFEB eine Einordnung in den europäischen Kontext bereitgestellt: http://www.wfeb.de/downloads/Verstaendigungsvereinbarung_Lux_D.pdf
Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.
Hier geht es zum kostenlosen Newsletter: http://www.wfeb.de/Kontakt.
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Datum: 01.06.2011 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 417781
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Trier
Kategorie:
Finanzwesen
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