Bundesrat beschließt Feuerwehrführerschein
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Bundesrat beschließt Feuerwehrführerschein
Die Verkündung im Bundesgesetzblatt kann nach der Gegenzeichnung des Gesetzes durch den Minister, der Bundeskanzlerin und den Bundspräsidenten Anfang Juni 2011 erfolgen.
Die Ermächtigung zur Ausstellung von Fahrberechtigungen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t wird mit dem Gesetz unmittelbar auf die Landesregierungen übertragen, um den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können. Zudem sollen die einzelnen Bundesländer selbst das "Ob" und "Wie" der Ausgestaltung der Fahrberechtigungen bestimmen können. Die Verantwortlichkeit für die Ausbildung liegt bei den Ländern.
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Datum: 02.06.2011 - 23:00 Uhr
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