MONTRANUS-Medienfonds – Anleger können von der Helaba Rückabwicklung verlangen
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Verweis auf zwei noch nicht rechtskräftige Entscheidungen der LG Potsdam und Stuttgart.
„Ein zentrales Verkaufsargument war die steuerliche Absetzbarkeit der Einlage im Beitrittsjahr. Dann eröffnete die Bayerische Finanzverwaltung im Frühjahr 2007 indes Anlegern an einer Medienfondsgesellschaft mit sogenannter „Defeasence-Struktur“ um die Aberkennung ursprünglich geltend gemachter Verlustzuweisungen. Zwar wirbt aktuell die Initiatorin Hannover Leasing mit einem Urteil vor dem Finanzgericht München, in welchem ein von der Hannover Leasing initiierter Medienfonds einen Erfolg hinsichtlich der Anerkennung von Verlustzuweisungen in den Erstjahren errungen haben soll; ob der dort judizierte Sachverhalt indes auf alle im Streit stehenden Medienfonds übertragbar sind, ist umfassend zu prüfen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
Hoffnung machen demzufolge die ergangenen Entscheidungen der LG Stuttgart und Potsdam, welche die in den dortigen Darlehensverträgen verwandte Widerrufsbelehrung als unwirksam erkannten. Rechtsfolge dieser unwirksamen Widerrufsbelehrung war, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hatte, mit der Folge, dass die dortigen Anleger die entsprechenden Willenserklärungen noch im Jahr 2010 abgeben konnten.
„Die Anleger stehen demnach so, als ob sie diese Beteiligung nie gezeichnet hätten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, welche darauf hinweist, dass fast alle Medienfonds konzeptionsgemäss eine Fremdfinanzierung beinhalteten, d.h., die Anleger mussten zwingend ein Darlehen aufnehmen bzw. eine Inhaberschuldverschreibung unterschreiben. Hierzu bedarf es der „richtigen“ Widerrufsbelehrung.
Weitere Informationen hierzu unter www.schutzverein.org oder info@schutzverein.org.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org
Datum: 06.06.2011 - 10:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 419272
Anzahl Zeichen: 2474
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:
Passau
Telefon: 0851-9884011
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.06.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 674 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"MONTRANUS-Medienfonds – Anleger können von der Helaba Rückabwicklung verlangen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Dass viele, mitunter als Altersvorsorgeoption empfohlene Schiffsfondsbeteiligungen kurz vor dem Kollaps stehen, ist bekannt. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weist aktuell auf einen Beschluss des 5. Zivilsenats des OLG München hin, wonach nach dortiger Rechtsauffassung ein Anlege
Accessio AG – Hoffnung für geschädigte Anleger durch eine Entscheidung des OLG München ...
Der 5. Zivilsenat des OLG München hat per Endurteil vom 10.07.2012 die DAB Bank AG zu Schadensersatz verurteilt, weil nach dortiger Auffassung der DAB Bank AG das Fehlverhalten unter dem Gesichtspunkt des institutionalisierten Zusammenwirkens zuzurechnen sei. Dies berichtet der Schutzverein für
FHH Fonds Nr. 17 "MS Aquitania" GmbH & Co. Container KG - Anleger sollen wieder zahlen ...
Die Schiffsfondsgesellschaft mit der Bezeichnung „FHH Fonds Nr. 17 „MS Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG“ verlangt von ihren Anlegern zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts wieder Kapital. So sollen die Anleger dem Fonds 15% ihres Anlagebetrages als Sanierungskapital zur Verfü
Weitere Mitteilungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Keine Haftungsbeschränkung bei Verkehrssicherheitstraining ...
Anlass zu dem Verfahren gab ein Unfall, den der Beklagte im Rahmen eines Sicherheitstrainings schuldhaft verursacht hatte. Das Landgericht wies in seinem erstinstanzlichen Urteil die Klage des Geschädigten ab. Aus den Teilnahmebedingungen des Veranstalters ergebe sich eine Haftungsbeschränkung auf
Landgericht Frankfurt a. M. verurteilt Commerzbank erneut zu Schadensersatz ...
Das LG Frankfurt a. M. (Az.: 2-21 O 290/10 – nicht rechtskräftig) hat am 13.05.2011 die Commerzbank AG zu Schadensersatz um ein Lehman-Brothers Global Champion Zertifikat verurteilt. Hiernach soll das für diese Lehman-Anleihe eingesetzte Kapital vollumfänglich an den Anleger zurückgezahlt werd
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. warnt Verbraucher und Händler vor Bitcoins als Zahlungsmittel ...
Düsseldorf, 01. Juni 2011 - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. rät Verbrauchern von der Nutzung der Zahlungsmittel „Bitcoins“ ab. Bitcoins besitzen das Potenzial, der gesamten Gesellschaft durch Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder illegalen Geschäften nachhaltig zu schaden. F
Inncona GmbH & Co. Rendite Leasing KG ...
Berlin, 01.06.2011- Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich hat vor dem Landgericht Stuttgart für einen Inncona - Anleger einen Vergleich erzielt. Das Bankhaus Ellwanger & Geiger KG verpflichtete sich darin, an den Anleger




