Achtung - Strafen wegen Bestechung drohen

Achtung - Strafen wegen Bestechung drohen

ID: 419439

Einladung zur Regattabegleitfahrt auf der Kieler Woche



(firmenpresse) - 6. Juni 2011. Unternehmen müssen mit hohen Strafen rechnen, wenn ihre Instrumente zur Vermeidung von Korruptionsvergehen versagen. Schon eine Einladung zur Regattabegleitfahrt auf der Kieler Woche, die vom 18. bis 26. Juni in Kiel stattfindet, kann ein Korruptionsvergehen sein.

Die Annahme einer solchen Einladung kann bei Beamten aber auch bei Angestellten eine sogenannte Vorteilsannahme darstellen, die nach § 331 StGB mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft wird. Ist das Gericht der Ansicht, dass es sich um Bestechlichkeit handelt, weil z. B. mit der Einladung eine „wohlwollende“ Prüfung eines Baugenehmigungsantrags bezweckt werden sollte, dann sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor und Beamten droht ein Disziplinarverfahren, erklärt Dr. Michael Gubitz, Fachanwalt für Strafrecht aus Kiel.

Ebenso wie der „Eingeladene“ muss auch derjenige, der die Einladung ausspricht mit harten Strafen rechnen aufgrund des Straftatbestandes der Bestechung.

Für den Einwand: „Das wird doch seit Jahrzehnten so gemacht…“ hat das Gericht wenig Verständnis. Wer sicher gehen will, sollte den Runderlass des Schleswig-Holsteinischen Finanzministeriums und die Verhaltensregeln der „Handreichung“ der Schleswig-Holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft beachten. Dort erfahren Unternehmen, wie und ob sie ihre Geschäftspartner auf die Kieler Woche, die Travemünder Woche oder auf das Schleswig-Holstein Musikfestival einladen dürfen. Die „Eingeladenen“ erhalten ebenfalls Tipps, ob sie eine solche Einladung annehmen dürfen oder nicht. Problematisch ist eine Einladung vor allem dann, wenn z. B. ein Mitarbeiter gerade über einen Auftrag zu entscheiden hat, der an die einladende Firma vergeben werden könnte.

Grundsätzlich sollten Unternehmen eine Einladung immer an den Leiter einer Institution schicken. Dieses Schreiben kann mit der Bitte verbunden sein, diese zu genehmigen und an einen Mitarbeiter weiterzuleiten.



Eine Bagatellgrenze ist übrigens nach Angaben des Finanzministeriums bereits ab einem Gegenwert von 10 Euro überschritten. Ebenso sieht das Ministerium ausdrücklich Regattabegleitfahrten bei der Kieler Woche als problematisch an.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder unter der Adresse www.schleswig-holsteinische-rechtsanwaltskammer.de.




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Datum: 06.06.2011 - 12:25 Uhr
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