Biogasrat: Weniger Krankheitserreger in ausgegasten Gärresten als in Gülle / Colibakterien allgegenwärtig, Infektionen nur durch Sauberkeit zu verhindern
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Infektionen mit dem EHEC-Erreger mit großer Anteilnahme und Sorge.
Deswegen hat er seit Wochen sorgfältig und vorbehaltslos überprüft,
ob sich durch den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen oder Gülle in
Biogasanlagen die Gefahrenlage verschlechtert oder ob Biogasanlagen
sogar verantwortlich für die Verbreitung des Erregers sein können.
Das Ergebnis ist eindeutig: der Erreger entsteht nicht - auch
nicht durch Kreuzung - in Biogasanlagen, sondern ist allgegenwärtig
in der Verdauung von Wiederkäuern. Wenn es zur Kreuzung von
verwandten Bakterienstämmen gekommen sein sollte, dann mit der
allergrößten Wahrscheinlichkeit im Pansen von Kühen. Hierzu könnte
verunreinigtes Futter im Zusammenhang mit der Aufstallung von Rindern
unterschiedlicher Herkunft, z.B. auch im Viehhandel, ebenso
beigetragen haben, wie Nahrungs- oder Futtermittelimporte aus
Weltregionen mit hoher EHEC-Dichte, wie zum Beispiel in einigen
Ländern Asiens.
Gülle wird in der Regel in Biogasanlagen vergoren, die ein
ähnliches Feuchtigkeits- und Temperaturniveau aufweisen, wie der
Pansen einer Kuh, jedoch werden durch den Vergärungsprozess
bakterielle Kulturen nachweislich reduziert. Bei Biogasanlagen mit
höheren Betriebstemperaturen (ab ca. 55 Grad) erreicht der Gärrest im
Bezug auf bakterielle Belastung Badewasserqualität. Bei niedrigeren
Betriebstemperaturen (35-40 Grad) werden Bakterien, also auch
EHEC-Erreger, gegenüber der unbehandelten Gülle nachweislich um 99%
reduziert. Dies geschieht im Zuge des Vergärungsprozesses, in welchem
für diese Bakterien schädliche Konditionen entstehen.
Von einer Vermehrung oder gar Entstehung von Krankheitserregern
während des Vergärungsprozesses kann also nicht gesprochen werden, es
fehlen hierfür jegliche wissenschaftliche Beweise.
Bei fachmännischer Handhabung gibt es im Gärrest, der als Dünger
eingesetzt wird, im Gegensatz zur Gülle, eine fast vollständige
Reduzierung von vorhandenen Bakterien. Gülle wird direkt, ohne
Vorbehandlung auf Äcker und Wiesen aufgebracht. Sie ist nur begrenzt
lagerfähig, weswegen häufig mehr Gülle aufgebracht wird, als der
Boden braucht.
Die Verarbeitung von Gülle zu Biogas entspannt das Problem. Zum
einen entsteht ein lagerbarer Dünger, der gezielt und dosiert
eingesetzt werden kann. Zum anderen hat durch die lange Verweilzeit
im Gärrestlager mit vollständiger Ausgasung zugleich ein Prozess der
Selbsthygienisierung stattgefunden. Die Erzeugung von Biogas aus
Gülle dient im Ergebnis der Vorbeugung vor Darminfektionen und ist
daher ein Gebot intensiver Veredelungs- oder Milchwirtschaft.
Unabhängig davon spricht sich der Biogasrat für die Durchsetzung
umfassender Nachhaltigkeitsziele in allen Bereichen
landwirtschaftlicher Produktion aus. Dazu gehört auch der
Gesundheitsschutz. Zu Recht ist der Einsatz von Gülle in
Intensivkulturen verboten. Das Verbot sollte auf die Vorbehandlung
von Böden, die Aussaat oder das Setzen von Gemüsepflanzen ausgedehnt
werden, vor allem wenn die Aufzucht unter Glas oder Folie erfolgt.
Gärreste als Dünger einzusetzen, wäre dafür eine Alternative. Zudem
müssen die hygienischen Bedingungen von Fertiggemüsen und Salaten
überprüft werden, denn auch hier könnten Restbakterien in der
Verpackungsfolie ein ideales Milieu zur Vermehrung finden. Und
schließlich gilt nach wie vor: Gemüse sollte vor dem Verzehr
gründlich gewaschen werden. Das gilt vor allem für Rohkost.
Pressekontakt:
Janet Hochi
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Tel. 030 - 201 431 33
E-Mail: janet.hochi@biogasrat.de
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Datum: 07.06.2011 - 12:57 Uhr
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