Verfassungsrichter kippen strenge Fachgebietsbeschränkung

Verfassungsrichter kippen strenge Fachgebietsbeschränkung

ID: 420549

Berlin, 7.6.2011 – Die Facharztanerkennung führte bislang dazu, dass der Arzt bei der Ausübung der medizinischen Tätigkeit auf sein jeweiliges Fachgebiet beschränkt war. Aus diesem Grundsatz resultierten zahlreiche Streitigkeiten im Grenzbereich verschiedener Facharztgebiete darüber, wer welche Leistungen erbringen und damit auch abrechnen darf.



(firmenpresse) - Hintergrund sind die Regelungen in den Berufs- und Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Kammerbezirke, die den Ärzten vorgeben, nur innerhalb ihres Fachgebietes ärztlich tätig zu werden und fachfremde Leistungen verbieten. Verstöße können sogar berufsrechtlich geahndet werden. Über die Rechtmäßigkeit dieser Vorschriften hatte nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe zu entscheiden. Im zugrunde liegenden Fall hat der Kläger die Approbation als Arzt sowie Zahnarzt und ist Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie. Er betreibt eine Praxis, in der er pro Jahr rund 3.600 Operationen im Mund-, Kiefer und Gesichtsbereich durchführt. Außerdem ist er Geschäftsführer einer Klinik für plastische Chirurgie, in der er etwa 400 bis 500mal im Jahr operiert. Der überwiegende Teil der dort durchgeführten Operationen (90 Prozent) sind solche im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich. Zum Teil setzt der Arzt aber auch Brustimplantate ein und führt Bauch- und Oberarmstraffungen durch.

Das Hamburgische Berufsgericht für die Heilberufe erteilte dem Arzt deswegen einen Verweis und belegte ihn mit einer Geldbuße von 1.500 Euro, da es einen Verstoß gegen die Fachgebietsbeschränkung annahm. In zweiter Instanz wurde diese Entscheidung bestätigt. Erst das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 1. Februar 2011 (Az: 1 BVR 2383/10) festgestellt, dass die in den Berufsordnungen festgelegte strenge Beschränkung auf die Fachgebietsgrenzen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Arztes darstellt und damit gegen das Grundrecht auf freie Berufsausübung verstößt.

Ziel der Beschränkung des Arztes auf das jeweilige Fachgebiet ist die Aufrechterhaltung seiner speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten. Wer nur auf seinem Fachgebiet tätig ist, hat durch diese spezialisierte Tätigkeit in besonderem Maße die Möglichkeit, seine fachärztlichen Fähigkeiten durch ständige Übung weiter zu schulen und seine Fachkenntnisse zu aktualisieren.



Laut BVerfG ist dieser Zweck aber nicht dadurch gefährdet, dass ein Facharzt neben den Tätigkeiten seines Fachgebietes auch fachfremde ärztliche Tätigkeiten ausübt, die im Vergleich zu der spezialisierten Tätigkeit nur einen geringen Umfang ausmachen. Es genügt insoweit, dass die fachärztliche Tätigkeit den deutlich überwiegenden Teil der Gesamttätigkeit ausmacht.

Fazit:
Das Urteil gilt für alle ärztlichen Leistungen, die privat abgerechnet werden können. Die Behandlung von Patienten, die Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, ist nicht betroffen. Ärzte haben somit nun die Möglichkeit, in begrenztem Umfang in allen Fachbereichen privatärztlich tätig zu sein und die erbrachten Leistungen nach der GOÄ abzurechnen.

Autorin: Anna Brix, Fachanwältin für Medizinrecht bei Ecovis in München
www.ecovis.comWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen Branchen stark vertreten. Über 2.000 Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zählen zu den Mandanten von Ecovis. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten.
Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
www.ecovis.com



Leseranfragen:

Kontakt Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com



PresseKontakt / Agentur:

Kontakt Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com



drucken  als PDF  Bei Abfindung automatisch eine Sperrzeit der Bundesagentur für Arbeit? Die unverzügliche Krankmeldung. Welche Folgen hat eine verspätete Krankmeldung?
Bereitgestellt von Benutzer: Tess
Datum: 07.06.2011 - 16:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 420549
Anzahl Zeichen: 3263

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulf Hausmann
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 31 00 08 54

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 654 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verfassungsrichter kippen strenge Fachgebietsbeschränkung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ecovis und RTS seit 1. Januar 2025 unter gemeinsamem Markendach ...
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der

Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt

Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan


Weitere Mitteilungen von Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft


Bei Abfindung automatisch eine Sperrzeit der Bundesagentur für Arbeit? ...
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch v

Medico Fonds Nr. 40: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet obsiegendes Urteil für geschädigten Anleger ...
Der Sachverhalt der Entscheidung Dem Kläger wurde die Beteiligung am Medica Fonds Nr. 40 als für seine Anlageziele geeignet von der Bonnfinanz empfohlen. Dabei wurde der Kläger allerdings nicht über alle für ihn wesentlichen Aspekte der Beteiligung, wie beispielsweise die erschwerte Veräu

Achtung - Strafen wegen Bestechung drohen ...
6. Juni 2011. Unternehmen müssen mit hohen Strafen rechnen, wenn ihre Instrumente zur Vermeidung von Korruptionsvergehen versagen. Schon eine Einladung zur Regattabegleitfahrt auf der Kieler Woche, die vom 18. bis 26. Juni in Kiel stattfindet, kann ein Korruptionsvergehen sein. Die Annahme eine

Bundesgerichtshof zum Urheberrechtsschutz von Lernspielen ...
Die Klägerin entwickelt und vertreibt Lernspiele, die aus mehreren Übungsheften und einem Kontrollgerät bestehen. Die Lernspiele werden in drei Varianten angeboten, denen dieselbe Spielidee zugrunde liegt. So besteht das Kontrollgerät eines der Lernspiele aus einem flachen Kunststoffkasten, in d


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z