Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Hypo Real Estate Holding AG

Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Hypo Real Estate Holding AG

ID: 42259

Die Aktie des DAX-Unternehmens Hypo Real Estate Holding AG, eines der größten Immobilienfinanzierung-sinsttute Europas, erlitt infolge der Subprime-Turbulenzen an den internationalen Kapitalmärkten in den letzten Tagen einen massiven Kurssturz. Die Wertpapiere verloren zeitweise mehr als 30%. Mehr als 2 Milliarden Euro gingen so verloren. Derzeit liegt der Kurs bei ca. 20 Euro (19,42 Euro, 05.02.08, 16.26 Uhr).




(firmenpresse) - Ausgelöst wurde der Kurssturz nach Bekanntwerden einer Ad-hoc-Meldung des Konzerns am 15.01.2008. Das Unternehmen hatte mitgeteilt, dass Wertberichtigungen auf das CDO (Collateralized-Dept-Obligations)-Portfolio des Institutes vorgenommen worden seien und dass sich das vorläufige Vorsteuerergebnis auf ca. 890 Mio. Euro reduzieren werde. Der Gewinneinbruch gehe unter anderem auf Aufwendungen in Höhe von 390 Mio. Euro für eine „Abschirmung“ der US-Immobilienanleihen zurück. Die prognostizierte Eigenkapitalrendite von 12% werde voraussichtlich nicht erreicht werden, die Dividende für das Jahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr um zwei Drittel auf 50 (Euro-)Cent gesenkt.

Bereits Ende Juli waren erste Nachrichten über Probleme auf dem US-Subprime-Sektor bekannt geworden. Noch am 07.11.2007 verlautbarte die Hypo Real Estate Holding AG bei der Vorstellung der Zahlen für das 3. Quartal allerdings, dass man „aus der jüngsten Marktkrise gestärkt“ hervorgehe.

Es besteht daher der Verdacht, dass Kapitalmarktinformationen überhaupt nicht, fehlerhaft oder mittels der Ad-hoc-Mitteilung vom 15.01.2008 jedenfalls verspätet an die Anleger weitergegeben wurden. Schadensersatzan-sprüche von Anlegern gegen das Unternehmen und ggf. auch gegen Organe des Unternehmens persönlich scheinen daher möglich. Winheller Rechtsanwälte prüfen derzeit für einzelne Investoren, die Aktien der Hypo Real Estate Holding AG zwischen dem 03.08.2007 und dem 15.01.2008 gekauft haben, ob ihnen Schadenser-satzansprüche zustehen. Anlegern, die im genannten Zeitraum Aktien des Unternehmens erworben haben, steht die Kanzlei unter den unten genannten Kontaktdaten für weitere Auskünfte zur Verfügung.


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Winheller Rechtsanwälte mit Sitz in Frankfurt am Main und Karlsruhe ist eine auf deutsches und US-amerikanisches Kapitalanlagerrecht spezialisierte Kanzlei. Umfassende Beratungsleistungen bietet die Kanzlei daneben auf den Gebieten des internationalen Wirtschaftsrechts, des Medienrechts und des Rechts der Nonpro-fit-Organisationen und Stiftungen.

Die Kanzlei kooperiert mit Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP, Philadelphia (USA), einer der führenden US-Kanzleien für Wertpapier-Sammelklagen. Gemeinsam mit ihrer Partnerkanzlei beraten Winheller Rechtsanwälte institutionelle Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz über die Möglichkeiten, die sich ihnen durch die Teilnahme an US-Wertpapier-Sammelklagen bieten.



Leseranfragen:

Winheller Rechtsanwälte
RAin Daniela Hirsch
Bettinastr. 30, 60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069 – 974 61 228, Fax.: 069 – 974 61 150
E-Mail: info(at)winheller.com, Internet: www.winheller.com



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Bereitgestellt von Benutzer: marketinggott
Datum: 05.02.2008 - 19:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 42259
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Irina Mantaj
Stadt:

Frankfurt am Main



Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 05.02.2008

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