Theoretische Fahrprüfung nur noch ohne Dolmetscher
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Theoretische Fahrprüfung nur noch ohne Dolmetscher
Bis Ende 2010 konnten fremdsprachige Anwärter in die Theorieprüfung auf eigene Kosten einen Dolmetscher mitbringen. Seit Jahresanfang 2011 ist dies nach einer Änderung der FeV ausgeschlossen. In einer dem ARCD vorliegenden Antwort auf eine schriftliche Parlamentarieranfrage erklärte die Bundesregierung, dass die Prüfung mit Übersetzer einem "erheblich höheren Betrugsrisiko unterliegt und zunehmend Manipulationen auftraten". In der Praxis war schwer zu kontrollieren, ob Lösungsantworten vom Dolmetscher oder vom Prüfling kamen. Zugelassen bleiben wie bisher Gebärden-Dolmetscher für Gehörlose. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, sieht die Fahrerlaubnis-Verordnung die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache über Kopfhörer vor. ARCD
Mit freundlichen Grüßen
ARCD
Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.
Silvia Schöniger
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Datum: 11.06.2011 - 06:15 Uhr
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