Genehmigung für Transport von Glaskokillen von Frankreich ins Zwischenlager Gorleben erteilt

Genehmigung für Transport von Glaskokillen von Frankreich ins Zwischenlager Gorleben erteilt

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Genehmigung für Transport von Glaskokillen von Frankreich ins Zwischenlager Gorleben erteilt



(pressrelations) - Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den Transport von elf Behältern mit HAW-Glaskokillen von der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague zum Transportbehälterlager Gorleben genehmigt. Der Antrag hierfür wurde von der Nuclear Cargo + Service GmbH am 18. Februar 2011 gestellt. Bei den HAW-Glaskokillen handelt es sich um Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Brennstäben aus deutschen Kernkraftwerken, die vor 2005 von Deutschland aus dorthin transportiert worden sind. Die Kernkraftwerksbetreiber sind verpflichtet, die bei der Wiederaufarbeitung entstandenen Abfälle zurückzunehmen.

Die Beförderungsgenehmigung wurde erteilt, nachdem die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen nach § 4 Atomgesetz geprüft und festgestellt worden ist.

Durch Auflagen in der erteilten Beförderungsgenehmigung werden Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, Kontaminationskontrolle, Transport-Dokumentation und Meldepflichten festgelegt. Bei dem genehmigten Transport werden Behälter vom Typ CASTOR HAW28M eingesetzt.

Wann von der erteilten Genehmigung, die bis zum 31.01.2012 befristet ist, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH. Den konkreten Transporttermin muss die Genehmigungsinhaberin nach Auflagen des BfS mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder vor dem Transportbeginn abstimmen.

Bei der Genehmigung handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung. Der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden.


Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Annegret Kriewald
Bundesamt für Strahlenschutz
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Datum: 12.06.2011 - 09:45 Uhr
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