Werbung mit „Made in Germany“ oder „Produziert in Deutschland“ setzt die Durchführung aller

Werbung mit „Made in Germany“ oder „Produziert in Deutschland“ setzt die Durchführung aller wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland voraus

ID: 429778

Für Unternehmen ist die Bewerbung der eigenen Produkte von herausragender Bedeutung, weshalb stets Merkmale in den Vordergrund gestellt werden, die geeignet erscheinen, potentielle Kunden zum Kauf zu bewegen.

Dabei wird häufig auch durch Hinweise wie „Produziert in Deutschland“ oder „Made in Germany“ auf Deutschland als Herstellungsland Bezug genommen.



(firmenpresse) - Welche Voraussetzungen hinsichtlich der Produktion für die Zulässigkeit eines solchen Hinweises notwendig sind, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 05.04.2011 (Az.: I-20 U 110/10) festgestellt.

Im zu verhandelnden Fall wurde ein Besteckset mit den Hinweisen „Produziert in Deutschland“ in Verbindung mit einer Deutschlandfahne beworben. Darüber hinaus befand sich bei den Pflegehinweisen der bekannte Slogan „Made in Germany“.
Löffel und Gabeln wurden auch tatsächlich in Deutschland produziert, die Rohmesser jedoch in China und anschließend lediglich in Deutschland nachbearbeitet, nämlich poliert.
Dies reichte den Richtern für einen Herkunftshinweis nicht aus, vielmehr dürfe in dieser Form lediglich Ware gekennzeichnet werden, „die maßgeblich in Deutschland hergestellt bzw. deren wertbestimmende Eigenschaften [...] aus deutscher Produktion stammen.“

Die Richter machten zusätzlich darauf aufmerksam, dass dies auch deshalb notwendig sei, da die Motivation des Kunden nicht nur auf Qualitätsgedanken, sondern auch auf der Förderung deutscher Arbeitsplätze beruhen könne.


Fazit:
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, die Besonderheiten des Wettbewerbs-, insbesondere des Werberechts zu kennen. Da dies für juristische Laien meist undurchsichtig und schwer verständlich ist, empfiehlt sich die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts.



© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com


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Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

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Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

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Richard-Strauss-Str. 3
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Tel. 02 21 9 40 62-0
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Homepage: www.ladm.com
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Datum: 24.06.2011 - 09:14 Uhr
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