Landgericht Krefeld verurteilt Eventfotografen
ID: 43015
Das Recht am eigenen Bild ist ein wichtiges Grundrecht. Eventfotografen befürchten Einbruch eines Geschäftszweiges !
Genau deshalb hat der Gesetzgeber das Recht am eigenen Bild geschaffen, wonach jeder-mann bestimmen kann, was mit seinem Bild geschieht. Wer sich für die lokale Presse foto-grafieren lässt, willigt noch lange nicht ein, dann sein Bild dann auch im Internet verbreitet wird. Und wenn sich die selbst ernannten Event-Fotografen oder Fotoscouts nicht daran hal-ten wollen, müssen sie wissen, dass dies strafbar ist und erheblich zivilrechtliche Folgen haben kann, wie jüngst das Landgericht Krefeld entschieden hat. Bilder von Menschen ha-ben mindestens den gleichen Stellenwert wie Bankdaten und müssen geschützt werden.
Wer kann sonst noch unbeschwert in diese wunderbaren Dinnershows gehen, wenn man befürchten muss, hinterher vieltausendfach im Internet verbreitet zu werden.
Und wer dennoch Opfer solcher Machenschaften geworden ist, kann und muss sich zur Wehr setzen.
Mitgeteilt von RA Andreas Neuber, Hauptstrasse 19 47809 Krefeld neuber@pnw.de
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Bereitgestellt von Benutzer: RANeuber
Datum: 15.02.2008 - 18:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 43015
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Ansprechpartner: RA Neuber
Stadt:
Krefeld
Telefon: 02151 51 64 68
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 15.2.2008
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