Bewirtungskosten richtig abrechnen
ID: 43266
Der häufigste Streitpunkt mit dem Finanzamt - sowohl bei der Steuererklärung als auch bei Betriebsprüfungen - sind die Bewirtungskosten.
Diesen Streit kann man verhindern. Mit den richtigen Informationen.
Ein häufiges Streitthema mit Finanzbeamten sind die Bewirtungsaufwendungen. Der Steuerpflichtige – insbesondere, wenn er sich gerade selbständig gemacht hat – möchte hier alle Möglichkeiten ausschöpfen, sich aber nicht der Gefahr der Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung strafbar zu machen.
Damit das Finanzamt diese Ausgaben anerkennt, müssen sie zunächst einmal angemessen sein. Was angemessen ist, hängt immer vom Einzelfall ab und muss sehr individuell beurteilt werden.
Darüber hinaus müssen weitere, formale Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Fiskus die Bewirtungsaufwendungen als solche anerkennt.
Zunächst gehört ein Formular dazu, das ausgefüllt werden muss. Dieses Formular senden wir im Februar kostenlos mit unserem Newsletter aus. Außerdem erhalten Newsletter-Abonnementen im Februar ein kostenloses E-Book zu den Bewirtungsaufwendungen geliefert. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Bewirtungsbelege ausfüllen müssen.
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Bereitgestellt von Benutzer: Sara1972
Datum: 20.02.2008 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 43266
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frau Wiebke Bernotat
Stadt:
Schweitenkirchen
Telefon: 08444-919670
Kategorie:
Existenzgründung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.2.2008
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