Streit um das Besuchsrecht - Elternteil hat Anspruch auf einen Anwalt
Der Vater hatte seit mehr als fünf Monaten keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn. Er wollte das Besuchsrecht gerichtlich regeln, hatte aber keine ausreichenden Einkünfte, um selbst einen Anwalt zu bezahlen. Daher beantragte er die Beiordnung eines Rechtsanwalts sowie Verfahrenskostenhilfe.
Zu Recht. Das Gericht entschied, dass in diesem Fall eine schwierige Sach- bzw. Rechtslage vorliegt. Zwischen Vater und Sohn sei ein völliger Kontaktabbruch zu befürchten. Damit stehe für das gerichtliche Verfahren im Vordergrund, wie ein Kontakt zwischen den beiden unter Beachtung des Kindeswohls wieder angebahnt werden könne. Auch habe die Mutter Bedenken, dass das Wohl des gemeinsamen Sohnes bei einem Aufenthalt im Haushalt des Vaters gefährdet sein könnte. Somit müsse sich erst im Verfahren herausstellen, ob der Vater beispielsweise durch eine dritte Person begleitet werden solle. Angesichts des komplexen Sachverhaltes im gerichtlichen Verfahren und aufgrund der fehlenden juristischen Kenntnisse des Vaters sei es erforderlich, dass dieser sich nicht selbst vertrete, sondern seine Rechte sachgerecht mit Hilfe eines Rechtsanwalts verfolgen könne.
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Datum: 13.07.2011 - 14:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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