BewerberVZ stellt Löschungsanträge der Marken ‚schülerVZ’ und ‚alumniVZ’
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Die Marke „studiVZ“ hat das DPMA bislang nicht eingetragen. Deshalb kommt diesbezüglich eine Löschung nicht in Betracht.
Sollte die Marke „schülerVZ“ im DPMA gelöscht werden, so können auch alle anderen abgemahnten Sitebetreiber Hoffnung schöpfen, Ihre alten Domain-Namen weiter verwenden zu dürfen.
studiVZ ltd. hat in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Sitebetreiber abgemahnt, die in Ihrem Domain-Namen das Kürzel des Wortes ‚Verzeichnis’ – kurz ‚VZ’ tragen.
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Datum: 03.03.2008 - 16:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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Bonn
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Kategorie:
Bildung & Beruf
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Freigabedatum: 03.03.2008
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