Neue OZ: Kommentar zu Sicherungsverwahrung
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Der Missbrauch von Dortmund ist eine Katastrophe für das Opfer.
Die Wut der Familie und die öffentliche Empörung darüber sind allzu
verständlich. Der Fall ist aber auch eine bittere Niederlage für die
deutsche Rechtspolitik. Für viele Juristen war das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte absehbar, in dessen
Folge auch der Dortmunder Täter auf freien Fuß kam. Denn die
deutschen Paragrafen zur Sicherungsverwahrung waren nach einer Dekade
des Aufrüstens zu einem undurchdringlichen Normengestrüpp
zusammengewuchert. Und im Vollzug wurde vielerorts nach verbüßter
Haft einfach das Schild an der Zellentür gewechselt: von Strafe in
Sicherungsverwahrung.
Auch das Verfassungsgericht hat deshalb inzwischen einen Neustart
bei der Sicherungsverwahrung verlangt. Bund und Länder sind
gefordert, nun rasch für Rechtssicherheit zu sorgen. Es gilt, dabei
die Verantwortung für mögliche Opfer zuerst im Blick zu haben, ohne
die Grundsätze des Rechtsstaats und der Menschenrechtskonvention zu
vergessen.
Die Marschroute ist klar: Wer nach dem Ende seiner Haftzeit zum
Schutz der Allgemeinheit eingeschlossen bleibt, der muss im Gegenzug
die Chance bekommen, mit Therapeuten an sich zu arbeiten, und hinter
Gittern mehr Spielräume haben als Häftlinge.
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Datum: 18.07.2011 - 22:00 Uhr
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