bwin zur EU-Kommissions-Entscheidung zum Glücksspielstaatsvertrag:
Rote Karte für Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder
ID: 443319
Regulierungsmodell entwickeln - Schleswig-Holstein-Modell dafür
richtungweisend
Jörg Wacker, Direktor der bwin e.K, kommentierte das heute bekannt
gewordene Schreiben der EU-Kommission an die Bundesregierung zum
Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder wie folgt: "Das Schreiben
der EU-Kommission ist die rote Karte für den vorliegenden
Glücksspielstaatsvertragsentwurf. Der Länderentwurf für einen neuen
Glücksspielstaatsvertrag verstößt in seiner derzeitigen Fassung gegen
EU-Recht und ist gescheitert. Die EU-Kommission kommt in ihrem
Schreiben zu dem Schluss, dass die Restriktionen des Länderentwurfs
den privaten Anbietern keine faire Chance zur Wirtschaftlichkeit
geben.
Die Länder müssen nun einen Schlussstrich unter die jahrelangen
rechtlichen Auseinandersetzungen ziehen und eine zukunftstaugliche,
kohärente und marktkonforme Glücksspielregulierung entwickeln. Nur so
kann der bestehende Schwarzmarkt in Deutschland beseitigt werden.
Hier ist das in Schleswig-Holstein entwickelte Regulierungsmodell
richtungweisend, das bereits grünes Licht von der EU-Kommission
erhalten hat. bwin hält diesen Regulierungsentwurf im Lichte des
heutigen Kommissionsschreibens für die marktkonforme Alternative zu
dem gescheiterten Regulierungsmodell."
Deutschland würde mit einer kontrollierten Marktöffnung den
Beispielen zahlreicher EU-Mitgliedstaaten wie Italien und Frankreich
folgen, die ihre Märkte bereits kontrolliert geöffnet haben und zur
Zeit im Begriff sind, ihre Regulierungsmodelle marktorientiert
weiterzuentwickeln.
Über bwin e.K.:
Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von
Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. An dem
Unternehmen ist die bwin.party digital entertainment plc. mit 50
Prozent atypisch still beteiligt. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die
Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs, die Bereitstellung von
sicheren Wettangeboten sowie eine effektive Prävention vor
Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist
bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der
Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Pressekontakt:
bwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: hs@schultz-kommunikation.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.07.2011 - 12:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 443319
Anzahl Zeichen: 2675
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Neugersdorf
Kategorie:
Bundesregierung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 256 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"bwin zur EU-Kommissions-Entscheidung zum Glücksspielstaatsvertrag:
Rote Karte für Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
bwin ek (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).