Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT zum neuen Internet-Verbraucherportal "Lebensmittelklarheit.de"
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Schwarze Schafe nennen! Der Gesetzestext ist eindeutig: »Es ist
verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder
Aufmachung in den Verkehr zu bringen.« Das interessiert viele Firmen
wenig. Daher ist es richtig, eine Anlaufstelle für verärgerte Kunden
zu schaffen, die sich von Produktwerbung in die Irre geführt fühlen.
Das neu eingerichtete Internetportal »Lebensmittelklarheit.de« ist
keineswegs ein Pranger, wie von vielen Interessenverbänden betont
wird. Es ist ein Schritt in Richtung Transparenz. Da der Kunde ein
Formular ausfüllt statt unreflektiert seinen Verdacht ins Netz zu
stellen, ist dafür gesorgt, dass abwegige Verdächtigungen unterbunden
werden. Eine Veröffentlichung ist immer mit einer Stellungnahme der
betroffenen Firma verbunden. Diese bürokratischen Mechanismen müssen
strikt eingehalten werden, damit kein Schaden entsteht. Ein Portal
reicht zum wirksamen Verbraucherschutz jedoch lange nicht aus.
Eindeutige Kennzeichnungen sind überfällig. Es muss letztlich auch im
Sinne der Wirtschaft sein, dass schwarze Schafe der Branche benannt
werden. Im Sinne der Bürger ist es ohnehin.
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Andreas Kolesch
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Datum: 20.07.2011 - 20:00 Uhr
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