KAUCH: EEG komplett unter parlamentarischem Beratungsvorbehalt - auch bei Solarförderung
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KAUCH: EEG komplett unter parlamentarischem Beratungsvorbehalt - auch bei Solarförderung
Das EEG steht komplett unter parlamentarischem Beratungsvorbehalt. Das gilt insbesondere für die Photovoltaik. Hier ist noch nichts entschieden, außer dass wir keinen festen Deckel einziehen werden.
Sowohl die Höhe der Degression als auch die Behandlung von Freiflächen und auch die Eigenverbrauchsregelung stehen zur Debatte. Die FDP-Bundestagsfraktion besteht darauf, dass die Kosten für die Solarförderung nicht ausufern und zugleich die kostengünstige Freiflächen-Photovoltaik nicht abgewürgt wird.
Unabhängig vom Beratungsvorbehalt sieht der Entwurf deutliche Verbesserungen vor. Es gibt Anreize für Anlagenbetreiber, ihren Strom am Markt zu verkaufen. Der industrielle Mittelstand mit seinen vielen Arbeitsplätzen wird bei der EEG-Umlage entlastet. Windkraft an Land wird besser behandelt als bisher vorgesehen. Das erleichtert es, dass die Windkraft auch weiter mittelständisch geprägt sein wird.
Vorwürfe, die bäuerliche Landwirtschaft werde im EEG benachteiligt, sind abwegig. Im Bereich der Biomasse ist der rückwirkende Eingriff in bäuerliche Gülle-Anlagen, den Bundesumweltminister Norbert Röttgen geplant hatte, endgültig vom Tisch. Zudem hat die Koalition eine verbesserte Förderung der hofnahen Stromerzeugung aus Gülle beschlossen.
Große Biogas-Anlagen müssen zudem ab 2014 ihren Strom am Markt verkaufen. Sie erhalten zwar eine Marktprämie, aber keine Grundvergütung im EEG mehr.
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Datum: 22.07.2011 - 08:07 Uhr
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