Karlsruhe toleriert Verfassungsbruch
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Karlsruhe toleriert Verfassungsbruch
Das Bundesverfassungsgericht drückt sich vor einer unangenehmen Entscheidung. Es will nicht darüber verhandeln, ob der Staat eine in den Parlamenten vertretene und engagierte demokratische Partei mit den Mitteln der Geheimdienste verfolgen und diskriminieren darf. Damit tolerieren die Karlsruher Richter den offenen Verfassungsbruch. Das Bundesverfassungsgericht verweigert Bodo Ramelow den Rechtsschutz. Das halten wir für nicht hinnehmbar. Wir gehen davon aus, dass Herr Ramelow nunmehr auf europäischer Ebene um Rechtsschutz nachsucht.
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Datum: 22.07.2011 - 08:09 Uhr
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