SKUDELNY: Nun ist es amtlich - Kinder dürfen auch laut sein

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SKUDELNY: Nun ist es amtlich - Kinder dürfen auch laut sein



(pressrelations) - BERLIN. Zur heutigen Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wonach Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehen, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind, erklärt die Berichterstatterin für Lärmschutz der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:

Die FDP-Bundestagsfraktion freut sich über den heute vom Bundesrat bestätigten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes "Erhöhung der Rechtssicherheit für Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze". Wir hatten uns seit Beginn der Wahlperiode für eine entsprechende Änderung des BImSchG stark gemacht.

So konnte sich die FDP-Fraktion mit Anregungen wie beispielsweise die Aufnahme der Ballspielplätze als wichtige Freiräume für Kinder durchsetzen. Zudem wird die Kindertagespflege als flexible und günstige Art der Kinderbetreuung von der Privilegierung erfasst, wenn sie "in anderen geeigneten Räumlichkeiten" und nicht in privatem Wohnraum stattfindet. Dies ist ein klares Signal, dass Kinder in unserer Gesellschaft erwünscht sind. Zukünftig sollen Klagen wegen Kinderlärm vermieden und der notwendige Ausbau der Kinderbetreuung erleichtert werden.

Dies ist ein erster Erfolg auf dem Weg zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, weitere sollen folgen. Die FDP wird sich auch für die Jugendlichen einsetzen. Hier liegt das Problem insbesondere bei der Lärmbeurteilung von Jugendeinrichtungen wie Bolzplätzen, Skate- und Basketballanlagen. Eine generelle Privilegierung wie für den Kinderlärm ist hier nicht sachgerecht. Wir wollen eine Regelung schaffen, die Rechtssicherheit für Städte, Gemeinden und Anwohner schafft und freien Jugendsport ermöglicht.


Kontakt:
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-50116
Fax: 030-227-56143

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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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