Kinderlärm kein Grund zur Klage
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Kinderlärm kein Grund zur Klage
Der Bundestag greift hiermit ein Anliegen des Bundesrates auf, das dieser mit einer Entschließung im März 2010 an die Bundesregierung herangetragen hatte. Die Länder vertraten die Auffassung, dass Kinderlärm grundsätzlich keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben sollte. Im Recht sei deshalb klar zum Ausdruck zu bringen, dass Kinderlärm sozialadäquat ist. Dies hat der Deutsche Bundestag umgesetzt.
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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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